Günzburg – Überschwemmungsgebiet der Donau „vorläufig gesichert“

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Lkrs. Günzburg + 11.06.2013 + 13-1055           

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Das Landratsamt Günzburg hat das Überschwemmungsgebiet der Donau im Landkreisbereich anhand aktueller Berechnungen des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth „vorläufig gesichert“.

Das Wasserwirtschaftsamt hat das Überschwemmungsgebiet bei einem 100-jährlichen Hochwasser anhand von Luftbildauswertungen und mithilfe von Computerberechnungen neu berechnet und in Karten dargestellt. Dieses Hochwasser wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Frühere Festsetzungen aus den 60er Jahren wurden aufgehoben.

Peter Kaufmann vom Landratsamt: „Die aktuellen Ereignisse zeigen die verheerende Wirkung von Hochwasser. Die vorläufige Sicherung zeigt die bereits bestehende Gefahrenlage bei Hochwasser auf. Sie hat auch rechtliche Wirkungen. Es geht aber nicht um neue Planungen, die den Wasserabfluss verändern.“
Was für betroffene Grundstückseigentümer auf den ersten Blick nachteilig erscheinen mag, dient in Wirklichkeit ganz besonders auch deren eigenem Interesse: Jeder Betroffene soll von der Hochwasser-Gefahr wissen und seine Planungen danach ausrichten. Niemand darf künftig ohne ausreichenden Eigen-Schutz im Überschwemmungsgebiet bauen.
Vor allem dienen die Regeln dem Schutz der Allgemeinheit, denn durch Baumaßnahmen darf kein Retentionsraum verloren gehen; notfalls ist neuer Retentionsraum zu schaffen.

 

Für Betroffene gilt insbesondere

·       Für Baumaßnahmen ergeben sich Beschränkungen und das Erfordernis einer zusätzlichen wasserrechtlichen Genehmigung.

·       Neue Baugebiete sind im Überschwemmungsgebiet im Regelfall nicht mehr zulässig.

·       Für Landwirte ist gibt es Einschränkungen beim Umbruch von Dauergrünland

·       Für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Heizöltanks) gelten strengere Anforderungen und zusätzliche Prüfpflichten.

Wo kann man die Unterlagen einsehen?
Die zugehörigen Pläne und Unterlagen können in den Gemeindeverwaltungen Leipheim, Günzburg, Offingen und Gundremmingen und beim Landratsamt Günzburg (Fachbereich Wasserrecht) während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Dort liegt auch eine Infoschrift zum Bauen im Überschwemmungsgebiet auf.

Internet
Unter www.landkreis-guenzburg.de Thema „Natur und Umwelt / Wasser / Hochwasserschutz“ finden Sie ebenfalls die Karten zum Überschwemmungsgebiet, die neue Bekanntmachung, die Infoschrift für Bauherren und zahlreiche weiteren Informationen. Auch die Infos zu den Überschwemmungsgebieten von Zusam, Günz und Mindel wurden aktualisiert.

Hochwasserlage

Über den aktuellen Hochwasserstand der größeren Flüsse informiert topaktuell und anschaulich die Internetseite des Landesamtes für Umwelt unter „www.hnd.bayern.de“.

 

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Foto: Zwiebler


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Bilder: Foto-Weiss