Start Lindau Höcke-Auftritt in Lindenberg: Anwalt Thomas Walther stellt Strafanzeige wegen Rede-Passage

Höcke-Auftritt in Lindenberg: Anwalt Thomas Walther stellt Strafanzeige wegen Rede-Passage

Nach Höckes Auftritt in Lindenberg stellt Anwalt Thomas Walther Strafanzeige. Streitpunkt: Formulierung „alles für dieses Land geben“ und NS-Parolen-Nähe. - Foto: Pöppel

Der umstrittene Auftritt von Björn Höcke im Löwensaal Lindenberg hat ein juristisches Nachspiel: Der frühere Lindauer Amtsrichter und heutige Anwalt, Thomas Walther, hat nach eigenen Angaben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kempten gestellt.

Vorwurf: „Bewusste Nähe“ zu verbotener NS-Parole

Walther wirft dem Thüringer AfD-Landeschef vor, in seiner Rede gezielt eine inhaltliche Nähe zu einer verbotenen nationalsozialistischen Parole hergestellt zu haben. Hintergrund ist eine Passage, in der Höcke sagte, Politiker müssten „alles für dieses Land geben“. Walther sieht darin eine sprachliche Abwandlung der verbotenen SA-Losung „Alles für Deutschland“, für deren Verwendung Höcke nach Darstellung im Text bereits zweimal verurteilt worden war.

In einer Erklärung argumentiert Walther, der „gemeinte Sinngehalt“ bleibe trotz Abwandlung erhalten. Höcke müsse die Parole nicht wörtlich wiederholen, um entsprechende Assoziationen hervorzurufen. Die Nähe zur NS-Parole sei bewusst gewählt und als Signal zu verstehen.

Auftritt nach juristischem Hin und Her – Proteste in der Stadt

Höcke war am Sonntag nach juristischen Auseinandersetzungen vor rund 600 Anhängern im Löwensaal aufgetreten. Zuvor hatten laut Bericht etwa 3.500 Menschen friedlich gegen die Veranstaltung demonstriert.

Höcke habe in Lindenberg eingeräumt, wegen der Parole bereits verurteilt worden zu sein, zugleich aber erklärt, er habe lediglich gefordert, dass Politiker sich voll für ihr Land einsetzen müssten. Auf Anfrage der Redaktion äußerte sich Höcke in dem Bericht bislang nicht zu den Vorwürfen.

Staatsanwaltschaft prüft: strafbar oder von Meinungsfreiheit gedeckt?

Nun wird sich die Staatsanwaltschaft mit der Frage befassen müssen, ob die verwendete Wortwahl strafrechtlich relevant ist oder noch unter die Meinungsfreiheit fällt. Ermittlungen und Bewertungen liegen bei den zuständigen Behörden.

Lindenberg: Höcke-Auftritt im Löwensaal – 3.500 bei Protesten