Neuausrichtung in Kempten: Feneberg nutzt Schutzschirmverfahren zur Sanierung
Das Kemptener Traditionsunternehmen Feneberg Lebensmittel GmbH geht neue Wege, um seine wirtschaftliche Zukunft zu sichern. Wie das Unternehmen bekannt gab, wurde beim Amtsgericht Kempten ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beantragt. Das Ziel ist klar: Eine umfassende wirtschaftliche Neustrukturierung, während das tägliche Geschäft unverändert weitergeht.
Gute Nachricht für Kunden: Alle Märkte bleiben geöffnet
Für die Kunden im Süden Deutschlands gibt es vorerst keine Einschränkungen. Feneberg betreibt über 70 Filialen und erzielt einen Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro.
-
Geschäftsbetrieb: Alle Standorte bleiben zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
-
Sortiment: Das Warenangebot steht vollständig zur Verfügung.
-
Markenprogramm: Die engen Lieferbeziehungen zu den über 600 regionalen Partnern und Erzeugern (z. B. im Rahmen von „VonHier“) sollen fortgeführt werden.
Sicherheit für 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Ein zentraler Aspekt des Verfahrens ist die Absicherung der Belegschaft. Die Löhne und Gehälter der rund 3.000 Angestellten sind über das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit gesichert. Damit herrscht für die Mitarbeiter während der Sanierungsphase finanzielle Klarheit.
Experte unterstützt die Geschäftsführung
An der Spitze des Unternehmens bleiben Christof Feneberg und Amelie Feneberg im Amt. Unterstützt werden sie im Rahmen der Eigenverwaltung durch den erfahrenen Sanierungsexperten Stephan Leibold (Leibold Consulting GmbH). Leibold ist in Kempten kein Unbekannter: Er begleitete bereits die Neuausrichtung der ehemaligen Tochtergesellschaft Allgäu Fresh Foods. Die rechtliche Beratung übernimmt die Kanzlei Grub Brugger aus Stuttgart.
Was ist ein Schutzschirmverfahren?
Entgegen einer klassischen Insolvenz ist das Schutzschirmverfahren ein Instrument zur präventiven Sanierung. Es wird eingesetzt, wenn ein Unternehmen zwar in Schwierigkeiten, aber noch nicht zahlungsunfähig ist.
-
Eigenverwaltung: Die Geschäftsführung behält das Sagen.
-
Schutz: Das Gericht gewährt Schutz vor Zwangsvollstreckungen durch Gläubiger.
-
Ziel: Innerhalb weniger Monate wird ein Sanierungsplan erstellt, um das Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig zu machen.
Die Verantwortlichen planen, das Verfahren im Laufe des Jahres 2026 erfolgreich abzuschließen. Für Feneberg ist dieser Schritt kein Ende, sondern ein Werkzeug, um Arbeitsplätze im Allgäu zu sichern und das Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.
Das Schutzschirmverfahren einfach erklärt
Das Schutzschirmverfahren: Sanierung unter Zeitdruck
Das Schutzschirmverfahren (gemäß § 270d InsO) gilt oft als die „Königsdisziplin“ der deutschen Insolvenzordnung. Es ist ein spezielles Instrument, das Unternehmen helfen soll, sich frühzeitig und in Eigenregie zu sanieren, bevor das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist.
Ist ein Schutzschirmverfahren das Gleiche wie ein Insolvenzverfahren?
Die kurze Antwort lautet: Rechtlich ja, psychologisch nein.
-
Formal gesehen: Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Einleitungsphase innerhalb eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Wer den Schutzschirm beansprucht, stellt formal einen Insolvenzantrag.
-
Der Unterschied: Im Gegensatz zum klassischen Verfahren gibt es hier keinen „starken“ Insolvenzverwalter, der das Ruder übernimmt. Die Geschäftsführung bleibt im Amt (Eigenverwaltung). Zudem ist der Zugang streng limitiert: Das Unternehmen darf noch nicht zahlungsunfähig sein, sondern nur drohend zahlungsunfähig oder überschuldet.
Man kann es sich wie eine „Insolvenz light“ oder ein „Vorfeldverfahren“ vorstellen, das darauf abzielt, die volle Kontrolle beim Management zu belassen, während der Schutz des Gerichts in Anspruch genommen wird.
Was passiert mit den offenen Forderungen?
Dies ist der Punkt, der Gläubiger am meisten beschäftigt. Sobald das Gericht den „Schutzschirm“ aufspannt, tritt ein wesentlicher Mechanismus in Kraft:
-
Vollstreckungsverbot: Gläubiger dürfen während der Zeit unter dem Schutzschirm (meist bis zu drei Monate) keine Zwangsvollstreckungen betreiben. Das Unternehmen soll in Ruhe gelassen werden, um den Sanierungsplan auszuarbeiten.
-
Stichtagsregelung: Es wird strikt zwischen „Alt-Forderungen“ und „Neu-Verbindlichkeiten“ unterschieden:
-
Alt-Forderungen: Alle Schulden, die vor dem Antrag entstanden sind, werden zunächst „eingefroren“. Sie können während des Verfahrens nicht einfach bezahlt werden. Am Ende des Verfahrens erhalten die Gläubiger darauf meist nur eine Quote (z. B. 10 % oder 20 %).
-
Neu-Verbindlichkeiten: Schulden, die während des Schutzschirmverfahrens entstehen (z. B. für neue Warenlieferungen), müssen in der Regel voll bezahlt werden, damit der Geschäftsbetrieb weiterlaufen kann.
-
-
Insolvenzgeld: Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter werden für bis zu drei Monate von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Dies entlastet die Liquidität des Unternehmens massiv.
Der Ablauf: In drei Schritten zur Rettung
Das Verfahren folgt einem straffen Zeitplan:
| Phase | Fokus | Ziel |
| Vorbereitung | Erstellung einer Bescheinigung durch einen Experten (Steuerberater/Wirtschaftsprüfer). | Nachweis der Sanierungsfähigkeit. |
| Schutzphase | Drei Monate Zeit unter Aufsicht eines „Sachwalters“. | Erarbeitung des Insolvenzplans. |
| Bestätigung | Die Gläubiger stimmen über den Plan ab. | Gerichtliche Aufhebung des Verfahrens und Neustart. |
Feneberg-Tankstellen in Memmingen, Kempten, Waltenhofen und Sonthofen: E5/E10 ausverkauft









