Stadt Kaufbeuren | Fehlerhafte Briefwahlunterlagen – Wahlbriefe versehentlich doppelt verschickt

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Die Städtische Wahlleitung informiert darüber, dass es leider einen technischen Fehler beim Druck von Briefwahlunterlagen gegeben hat.
Betroffen sind ausschließlich Briefwahlanträge, die am 27. Januar 2025 online über das Bürgerserviceportal per QR-Code beantragt wurden.

Aufgrund eines Fehlers beim Druck wurden 257 Wahlscheine mit jeweils identischer Wahlscheinnummer doppelt gedruckt und doppelt versendet. Die betroffenen Wahlberechtigten haben deshalb die Briefwahlunterlagen doppelt zugesandt bekommen.

Dieser Fehler wurde am Montag erkannt und es wurden sofort Maßnahmen zur Behebung eingeleitet.

Nach Rücksprache mit der Kreiswahlleitung für den Stimmkreis Ostallgäu wurde folgendermaßen vorgegangen:

  • Alle betroffenen Wahlscheine wurden für „ungültig“ erklärt. Dies sieht das Wahlrecht ausdrücklich vor und wird bei Wahlen regelmäßig angewendet, z.B. wenn Wahlscheine verlorengegangen sind oder nicht auf dem Postweg angekommen sind.
  • Die doppelt übersandten Wahlunterlagen sind damit ungültig geworden. Wahlberechtigten wird empfohlen diese Unterlagen umgehend zu vernichten.
  • Bereits am 10. und 11. Februar 2025 wurden die neuen Wahlunterlagen an die betroffenen Wählerinnen und Wähler mit einem Begleitschreiben versandt um sicherzustellen, dass ausreichend Zeit zur Rückgabe der Unterlagen bleibt.

Für die 257 Wahlberechtigten, die neue Wahlunterlagen erhalten haben gilt folgende Vorgehensweise:
Wenn Sie Ihre, nun für ungültig erklärten Unterlagen, bereits ausgefüllt und zurückgegeben, oder zur Post gegeben haben, müssen Sie mit den neuen Unterlagen nochmals wählen. Falls sich die Unterlagen noch bei Ihnen befinden, bitten wir Sie die fehlerhaften Wahlbriefe zu vernichten. Füllen Sie bitte die neuen Unterlagen gemäß der Anleitung aus und geben Sie diese rechtzeitig zur Post. Sie können die Wahlbriefe selbstverständlich auch bis Sonntag 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr direkt im Rathaus in einen der Briefkästen einwerfen.

Die Stadt Kaufbeuren sowie die Städtische Wahlleitung bitten die betroffenen Wahlberechtigten, den bedauerlichen Fehler und vor Allem die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass ein reguläres und wahlrechtskonformes Ergebnis zustande kommt.  Ihre Stimme wird zuverlässig gewertet, fließt aber nicht doppelt in die Wertung mit ein.

In den Briefwahllokalen und allen Urnenwahllokalen befinden sich Listen mit allen im Stimmkreis für ungültig erklärten Wahlscheinen. Die Nummern der eingegangenen Wahlscheine werden mit dieser Liste abgeglichen und ggf. aussortiert und durch die Ungültigkeitserklärung zuverlässig aus der Wertung genommen.
Ein Einfluss auf das Wahlergebnis ist somit ausgeschlossen.

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