In der Stadt Kaufbeuren gilt ab 07.11.2024 bis zum Ende des Haushaltsjahres eine Haushaltssperre. Zuletzt wurde diese Maßnahme in Kaufbeuren im Jahr 2003 ergriffen. Bis zum Jahresende ist ein erhebliches Defizit im Ergebnishaushalt zu erwarten, das sich insbesondere in den steigenden Betriebsverlustzuweisungen an das Kommunalunternehmen Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren und steigenden Jugendhilfe- und Sozialausgaben sowie drohenden Rückstellungen für die zu erwartenden Steigerungen der Bezirksumlage begründet. Darüber hinaus besteht nahezu das gesamte Haushaltsjahr über ein negativer Cash-Flow. Durch diese Haushaltssperre kann ein positiver Ergebnisbeitrag von etwa drei Millionen Euro erzielt werden.
Nicht betroffen von dieser Haushaltssperre sind unaufschiebbare Maßnahmen wie Gehaltszahlungen, laufende Rechnungen oder Ausgaben, die auf gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen basieren. Auch eine Einschränkung von freiwilligen Leistungen ist mit dieser Maßnahme grundsätzlich nicht verbunden.
Die Ausgestaltung der Haushaltssperre wird sich insbesondere auf die Sach- und Dienstleistungen beschränken. Das bedeutet, dass in den nächsten beiden Tagen neben pauschalen Kürzungen im Aufwandsbereich auch einzelne größere Budgets der Stadtverwaltung Kürzungen erfahren, welche ein Volumen von ca. 32 Mio. Euro aufweisen. Eine detaillierte Ausarbeitung erfolgt in den nächsten Tagen.