COVID-19 | Kaufbeuren: Schulbetrieb in der Kalenderwoche 12/21

-

Print Friendly, PDF & Email

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)

Die Stadt Kaufbeuren gibt amtlich bekannt, dass die nach § 28 a Abs. 3 S. 12 IfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tages-Inzidenz) am Freitag, den 19.03.2021, nach der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bei 85,6  liegt.

 

In der Stadt Kaufbeuren liegt somit die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100. 

  1. Für den Schulbetrieb gilt damit in der Stadt Kaufbeuren folgende Regelung:

Es findet Präsenzunterricht, soweit der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

  1. Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder gilt damit in der Stadt Kaufbeuren folgende Regelung:

Die Einrichtungen dürfen nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Die jeweiligen Träger haben ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zu berücksichtigen.

Diese Regelungen gelten für die Stadt Kaufbeuren für die Dauer der folgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

Kaufbeuren, 19.03.2021

Stefan Bosse, Oberbürgermeister