Die erst seit 23. Dezember geltenden Regelung, dass Immobilienkäufer nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision übernehmen müssen, habe dagegen vermutlich „keine Auswirkungen auf die Immobilienpreise“, so Senebald. Bisher zahlte der Käufer die Maklercourtage, die je nach Bundesland bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises betragen kann, meistens alleine. Jetzt muss er seinen Anteil erst überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat.
Foto: Dächer von Berlin-Kreuzberg, über dts Nachrichtenagentur