Zum Teil habe es sogar Selbstverletzungen gegeben, um zu verhindern, dass die Beamten Fingerabdrücke nehmen können, so Beuth. Bislang könnten Personen, deren Identität nicht feststellbar sei, in Hessen maximal zwölf Stunden in Polizeigewahrsam genommen werden. Ohne Identifizierung sei es nicht einmal möglich, ihnen einen Platzverweis zu erteilen. Beuth will das Thema kommende Woche in der Sitzung der Innenministerkonferenz auf die Tagesordnung setzen.
Foto: Polizeistreife im Einsatz, über dts Nachrichtenagentur