Unterlagen, Videomaterial und offene Dokumentationsfragen verschärfen die Debatte um die Kontrollen in zwei Schafhaltungen im Landkreis Günzburg
Der Streit um die Kontrolle von Schafhaltungen im Landkreis Günzburg bekommt eine neue Dimension. Denn im Zentrum steht längst nicht mehr nur die Frage, ob Tiere schwer verletzt waren oder nicht. Entscheidend ist vielmehr, wie gründlich das Veterinäramt die erkennbar lahmenden Tiere tatsächlich untersucht und dokumentiert hat – und ob die Behörde ihrer Aufgabe damit in der gebotenen Tiefe nachgekommen ist.
Ausgelöst worden war die Debatte durch Veröffentlichungen des Tierschutzrechlers Philipp Hörmann, der mit Fotos und Videos Missstände in zwei Schafhaltungen dokumentiert und dem Veterinäramt Günzburg vorgeworfen hatte, zu oberflächlich kontrolliert zu haben. Die Behörde widersprach dieser Darstellung und erklärte, bei den Einsätzen keine schwer verletzten Tiere im Sinne akuter Lebensgefahr oder schwerster Verletzungen vorgefunden zu haben, dies in einer Stellungnahme in der Günzburger Zeitung. Gleichzeitig räumte das Amt ein, dass sehr wohl lahmende Schafe festgestellt wurden und dass darin ein tierschutzrechtlicher Verstoß lag. Genau an diesem Punkt beginnen jedoch neue, schwerwiegende Fragen.
Fehlende Dokumentation der lahmenden Tiere wirft neue Probleme auf
Der Redaktion von new-facts.eu liegen Unterlagen vor, die darauf hindeuten, dass die auf der Weide festgestellten lahmenden Tiere nicht ausreichend individuell dokumentiert wurden. Demnach wurden offenbar weder Ohrmarkennummern erfasst noch am jeweiligen Tier genauer überprüft und festgehalten, worin die Ursache der Lahmheit bestand.
Sollte sich dieser Befund bestätigen, wäre das von erheblicher Bedeutung. Denn ohne die Erfassung der Ohrmarken bleibt unklar, welche konkreten Tiere bei der Kontrolle betroffen waren. Ebenso lässt sich dann kaum nachvollziehen, ob genau diese Schafe später behandelt, nachkontrolliert oder möglicherweise aus dem Bestand entfernt wurden. Die Frage, was aus den auffälligen Tieren tatsächlich geworden ist, würde damit offenbleiben.
Gerade bei Nutztieren ist die individuelle Kennzeichnung nicht bloß eine Formalie. Sie schafft die Grundlage dafür, Erkrankungen, Maßnahmen und Behandlungen einzelnen Tieren zuzuordnen. Fehlt diese Zuordnung, wird aus einer Kontrolle schnell nur eine allgemeine Bestandsaufnahme – ohne belastbare Nachverfolgbarkeit für den weiteren Verlauf.
Der Vorwurf: Nur auf die Herde geschaut, aber nicht genau hingesehen
Aus Sicht der Kritiker legt dieser Umstand den Schluss nahe, dass die Kontrolle sich im Wesentlichen auf einen allgemeinen Blick über die Herde beschränkt haben könnte. Wenn lahmende Tiere zwar wahrgenommen, aber nicht konkret identifiziert und näher untersucht wurden, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Tiefe und Qualität der veterinärbehördlichen Arbeit.
Denn Lahmheit ist im Tierschutzrecht keine Nebensache. Ein humpelndes oder nur eingeschränkt laufendes Tier zeigt in aller Regel Schmerzen oder zumindest deutliche Beschwerden. Ob ein Stein zwischen den Klauen, eine Entzündung, eine Verletzung oder eine andere Ursache dahintersteht, ist gerade nicht belanglos. Genau das wäre im Rahmen einer sorgfältigen Kontrolle zu klären oder zumindest so weit wie möglich einzugrenzen. Bleibt diese Abklärung aus, dann bleibt am Ende auch offen, ob die behördliche Reaktion dem tatsächlichen Zustand der Tiere angemessen war.
Die Frage lautet also nicht nur, ob das Veterinäramt lahmende Tiere gesehen hat. Die entscheidendere Frage ist, was es mit dieser Feststellung konkret gemacht hat.
Nachkontrolle ohne klare Zuordnung?
Die Behörde verweist darauf, dass der Tierhalter auf die Ermahnung reagiert und die beanstandeten Maßnahmen umgesetzt habe. Doch auch diese Darstellung wirft bei näherer Betrachtung Folgefragen auf. Wenn die zunächst auffälligen Tiere nicht individuell erfasst wurden, wie genau konnte dann bei der Nachkontrolle überprüft werden, ob gerade diese Schafe versorgt worden waren?
Ohne dokumentierte Ohrmarken ist der Lebensweg der betroffenen Tiere nachträglich kaum noch rekonstruierbar. Es bleibt dann unklar, ob dieselben Tiere bei der Nachkontrolle überhaupt noch im Bestand waren, ob sie tierärztlich behandelt wurden oder ob andere Tiere an ihrer Stelle in die Bewertung eingeflossen sind. Auch etwaige Behandlungsnachweise lassen sich ohne eindeutige Zuordnung nur eingeschränkt verwerten.
Gerade in einem Fall, in dem die Behörde selbst von einem tierschutzrechtlichen Verstoß spricht, wäre eine saubere Individualdokumentation von besonderer Bedeutung gewesen. Denn nur so ließe sich belegen, dass auf festgestellte Schmerzen nicht nur allgemein, sondern zielgerichtet und nachvollziehbar reagiert wurde.
Was das Tierschutzgesetz in solchen Fällen verlangt
Das deutsche Tierschutzgesetz stellt klar, dass keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen. Daraus folgt für Halter die Pflicht, erkennbare Probleme rechtzeitig zu beheben. Für die Behörde ergibt sich daraus die Aufgabe, festgestellte Verstöße nicht nur formal zu beanstanden, sondern so zu erfassen, dass eine wirksame Kontrolle und Nachverfolgung möglich ist.
Gerade bei lahmenden Tieren reicht es aus tierschutzfachlicher Sicht nicht, lediglich allgemein festzustellen, dass „lahmende Schafe“ vorhanden sind. Wenn der Zustand relevant genug ist, um einen tierschutzrechtlichen Verstoß anzunehmen, spricht viel dafür, dass auch die betroffenen Tiere konkret identifiziert und ihr Zustand dokumentiert werden müssten. Andernfalls bleibt die behördliche Reaktion in einem Bereich zwischen Wahrnehmung und Vermutung hängen.
Die zentrale Frage lautet daher: Genügt eine Kontrolle den Anforderungen des Tierschutzes, wenn Schmerzen zwar gesehen, aber nicht am einzelnen Tier nachvollziehbar dokumentiert werden?
Auch der fensterlose Stall bleibt umstritten
Zusätzliche Zweifel entzünden sich an der Darstellung der Behörde zum zweiten Fall, bei dem es um eine verschlossene, fensterlose Halle ging. Das Veterinäramt hatte erklärt, es habe keine rechtliche Möglichkeit gegeben, den Stall aufzubrechen, weil auf der Weide keine schwer verletzten oder akut lebensbedrohten Tiere festgestellt worden seien und damit keine Gefahr in Verzug vorgelegen habe.
Kritiker halten diese Darstellung für zu eng. Nach ihren Angaben und dem vorliegenden Videomaterial seien aus dem Stall heraus deutlich Schafe zu hören gewesen. Damit stellt sich die Frage, ob die Situation tatsächlich so eindeutig war, wie sie von der Behörde im Nachhinein dargestellt wird. Wenn von außen Tierlaute wahrnehmbar waren und zugleich Hinweise auf problematische Haltungsbedingungen bestanden, hätte zumindest intensiver geprüft werden können, ob ein Zugang geschaffen oder kurzfristig eine weitergehende Kontrolle veranlasst werden muss.
Ob dafür die rechtlichen Voraussetzungen im konkreten Moment tatsächlich vorlagen, lässt sich von außen nur begrenzt abschließend bewerten. Aber die Debatte zeigt, dass die behördliche Darstellung nicht unwidersprochen bleibt – vor allem deshalb nicht, weil Aktivisten von einer Videodokumentation über mehrere Tage hinweg sprechen, die ein anderes Bild zeichnen soll. Diese Dokumentation haben die Tierrechtler der Staatsanwaltschaft Memmingen gemeinsam mit der Strafanzeige übergeben. Die entsprechenden Polizeidienststellen haben diese bereits auch in Augenschein genommen.
Behördendarstellung und Videodokumentation stehen sich gegenüber
Genau hier liegt der eigentliche Kern des Konflikts. Auf der einen Seite steht das Veterinäramt, das seine Maßnahmen als rechtlich geboten, fachlich angemessen und am Einzelfall orientiert beschreibt. Auf der anderen Seite stehen Tierrechtler, die mit Verweis auf umfangreiches Videomaterial geltend machen, dass die tatsächliche Situation problematischer gewesen sei, als es die Behörde heute darstellt.
Sollte sich bestätigen, dass auffällige Tiere nicht individuell dokumentiert und zentrale Feststellungen nur allgemein notiert wurden, würde dies die Kritik an der Kontrollpraxis deutlich verschärfen. Denn dann ginge es nicht mehr nur um unterschiedliche Bewertungen desselben Sachverhalts, sondern auch um die Qualität der Tatsachenerhebung selbst.
Die Behörde wäre dann mit dem Vorwurf konfrontiert, sich im Nachhinein in einem günstigeren Licht darzustellen, als es die vorliegenden Videoaufnahmen und Unterlagen nahelegen. Ein solcher Vorwurf wiegt schwer und müsste sauber aufgeklärt werden. Gerade deshalb wäre Transparenz entscheidend: Welche Feststellungen wurden vor Ort konkret getroffen? Welche Tiere wurden einzeln erfasst? Welche Maßnahmen wurden dokumentiert? Und wie wurde bei der Nachkontrolle überprüft, dass tatsächlich die zuvor beanstandeten Probleme behoben waren?
Der entscheidende Punkt: Schmerzen müssen nicht nur gesehen, sondern nachvollziehbar bearbeitet werden
Der Fall Günzburg macht damit ein grundsätzliches Problem sichtbar. Tierschutz endet nicht bei der bloßen Feststellung, dass ein Tier auffällig läuft oder Beschwerden zeigt. Entscheidend ist, dass daraus ein nachvollziehbarer behördlicher Vorgang wird: Welches Tier war betroffen? Welche Symptome wurden festgestellt? Welche Ursache wurde geprüft? Welche Maßnahme wurde angeordnet? Und was ergab die Nachkontrolle?
Fehlt diese Kette, bleibt am Ende ein Befund ohne belastbare Folgedokumentation. Gerade bei lahmenden Schafen, deren Schmerzen möglicherweise behandelbar gewesen wären, ist das mehr als ein formaler Mangel. Es berührt den Kern dessen, was staatlicher Tierschutz leisten soll.
Vieles ist dokumentiert – aber längst nicht alles geklärt
Der Fall zeigt deshalb zweierlei. Zum einen ist die Schwelle für behördliche Sofortmaßnahmen rechtlich hoch; nicht jede Auffälligkeit erlaubt automatisch das Aufbrechen eines Stalls oder die sofortige Wegnahme von Tieren. Zum anderen verliert diese berechtigte Differenzierung an Überzeugungskraft, wenn bereits die Grundlage der Kontrolle – also die konkrete Dokumentation auffälliger Tiere – lückenhaft erscheint.
Ob das Veterinäramt im Ergebnis angemessen gehandelt hat, wird sich nur anhand einer vollständigen Aufarbeitung der Unterlagen, Kontrollberichte und Nachweise beurteilen lassen. Schon jetzt aber verdichtet sich der Eindruck, dass erhebliche Fragen offen sind. Und genau diese offenen Fragen sind es, die den Fall über eine lokale Kontroverse hinaus bedeutsam machen.
Denn im Tierschutz genügt es nicht, Schmerzen zu erkennen und auf allgemeine Besserung zu hoffen. Wer kontrolliert, muss so arbeiten, dass Leid nicht nur gesehen, sondern auch konkret, nachvollziehbar und überprüfbar bearbeitet wird.
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Schwere Vorwürfe im Landkreis Günzburg: Aktivisten zeigen Tierhalter und Veterinäramt an









