COVID-19 | Bayern: Söder stellt geplanten Lockerungsplan vor und mahnt zur Rücksicht

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Dr. Markus Söder – Foto: Twitter

Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat am Dienstagmittag in München einen so genannten „Bayernplan“ vorgestellt. Inhalt sind vorsichtige Lockerungen der Corona-Beschränkungen, so der CSU-Politiker. Unter anderem wird ab Mittwoch (6. Mai) aus der Ausgangsbeschränkung eine Kontaktbeschränkung. Neben der bisherigen einen Kontaktperson dürfen nun auch Verwandte in gerader Linie besucht werden (Geschwister, Eltern, Großeltern). Es bleibt aber beim Mindestabstand für Personen von 1,5 Meter, auch bleibt es bei nur einer haushaltsfremden Kontaktperson für Aktivitäten im Freien. Auch Spielplätze sind ab Mittwoch wieder geöffnet. Ab 25. Mai dürfen Speiselokale in Bayern mit sehr strengem Hygienekonzept wieder öffnen, ab Pfingstsamstag (30.5.) werden auch Hotels wieder öffnen dürfen. Allerdings ohne Wellness- und Saunabereiche. Die Außengastronomie darf ab 18. Mai öffnen, allerdings nur bis 20 Uhr.

Die „Öffnung“ sei möglich, da die Corona-Pandemie in Bayern aktuell unter Kontrolle sei. Dies hätten Virologen und auch das Landesamt für Gesundheit bestätigt, sagte Söder in einer Pressekonferenz.

Der „Bayernplan“ sei mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und dem Nachbarbundesland Baden-Württemberg abgestimmt worden. In Zahlen ausgedrückt: Von der explosionsartigen Steigerung der Corona-Verbreitung von 30 Prozent am Anfang der Pandemie, ist diese aktuell auf unter 0,5 Prozent abgesunken.

 

Kontakt- statt Ausgangsbeschränkung

Bayern wandelt ab Mittwoch, 06.05.2020, die Ausgangsbeschränkung in eine Kontaktbeschränkung um. Das Abstandsgebot bleibt laut Ministerpräsident Söder, man dürfe aber wieder Verwandte besuchen.

Spielplätze öffnen wieder

Die Spielplätze in Bayern dürfen nach Angaben von Ministerpräsident Söder am Mittwoch wieder öffnen. Bund und Länder hatten schon vergangene Woche dafür grünes Licht gegeben. Die Spielpätze sind seit mehreren Wochen wegen der Corona-Pandemie gesperrt.

Besuchsmöglichkeiten in Seniorenheimen

In Seniorenheimen sollen schon zum Wochenende wieder Besuchsmöglichkeiten geschaffen werden – unter Auflagen. Besuche sollten möglichst im Freien stattfinden, es müsse eine Maske getragen und Abstand gehalten werden, sagte Söder.

800-Quadratmeter-Regel wird aufgehoben

Bisher müssen Geschäfte in Bayern ihre Verkaufsflächen auf 800 Quadratmeter begrenzen – diese Regel wird am nächsten Montag aufgehoben. Auch Nagel- und Kosmetikstudios dürfen Söder zufolge dann wieder öffnen.

Fahrplan für Gastronomie

Für die Gastronomie hat das bayerische Kabinett eine schrittweise Öffnung beschlossen. Ab 18. Mai wird Außengastronomie bis 20.00 Uhr wieder erlaubt. Speiselokale dürfen unter strengen Auflagen am 25. Mai öffnen, ab 30. Mai können dann Hotels wieder Gäste beherbergen.

Ganz konkrete Vorgaben für die Öffnung von Biergärten müssen laut Wirtschaftsminister Aiwanger noch festgelegt werden. Naheliegend sei, dass eine Familie gemeinsam am Tisch sitzen werde oder bis zu zwei Leute in angemessener Entfernung. Das müsse noch im Detail geklärt werden. Viele Gastronomen werden laut Aiwanger auf Kleintische sitzen, an denen nur einer sitzt.

Die Einhaltung der Auflagen in der Gastronomie wird Ministerpräsident Söder zufolge streng kontrolliert werden. Verstöße würden dann auch geahndet.

Stufenweise Öffnung von Kitas und Schulen

Laut Ministerpräsident Söder soll bis Pfingsten die Hälfte der Kinder wieder die Möglichkeit bekommen, in die Kita zu gehen. Ab 25. Mai sollen beispielsweise alle Vorschulkinder wieder in den Kindergarten dürfen. Auch 50 Prozent der Schüler sollen bis Pfingsten wieder an der Schule unterrichtet werden. Eine Maskenpflicht im Unterricht ist Söder zufolge nicht geplant, aber im Pausenhof und sanitären Einrichtungen. „Die Ferienzeiten bleiben“, versicherte der Ministerpräsident.

Einzelsport im Freien ab Montag erlaubt

„Kontaktloser Einzelsport im Freien“ wird in Bayern ab Montag, 11.05.2020, wieder erlaubt, wie Söder ankündigte. Dabei müssten Hygienmaßnahmen und der nötige Mindestabstand eingehalten werden. Mannschaftssport ist vorerst weiterhin nicht möglich.

Weitere Klassen ab Montag an Schulen

Die Öffnung der Schulen für die Abschlussklassen am 27. April ist laut Kultusminister Piazolo gut angelaufen. Nächsten Montag, 11.05.2020, dürften nun die „Vor-Abschluss-Klassen“ sowie die vierten Grundschulklassen zurück an die Schulen.

Weitere Pläne für Schulen

Der dritte Schritt der Öffnung der Schulen erfolg laut Piazolo am 18. und 25. Mai: Geplant ist dass Schüler der 5. und 6. Klasse wochenweise im Wechsel unterrichtet werden. Das gelte auch für Grundschüler der ersten Klasse. Für die zweite und dritte Klasse werde ein „schmales Angebot“ geprüft. Ziel sei, am 15. Juni die übrigen Jahrgangsstufen hinzuzunehmen – wenn es das Infektionsgeschehen zulasse.

Schulstoff wird reduziert

Der Schulstoff soll nach Angaben von Piazolo angesichts der aktuellen Lage „angepasst“ werden. Der Stoff werde reduziert, kündigte er an.

Keine Freibad-Öffnung im Mai

Einen Termin für die Öffnung von Freibädern gibt es nach Angaben Söders noch nicht. Fest steht aber: „Vor Juni gar nichts“, betonte Söder. Die Infektionsgefahr sei einfach zu groß.

Kein Beschluss zu Fitnessstudios

Auch für Fitnessstudios gibt es vorerst noch keine Öffnungsperspektive. Eine Entscheidung dazu wird laut Söder von der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen abhängen.

 

PRESSEMITTEILUNG AUS DER BAYERISCHEN STAATSKANZLEI

Schrittweise Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen in der Corona-Pandemie / Allgemeine Ausgangsbeschränkung entfällt / Erleichterungen bei Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Altenheimen / Maßvolle Öffnung bei Hotellerie und Gastronomie.

In der Corona-Pandemie ist Bayern durch das Handlungskonzept der Staatsregierung bislang vor negativen Entwicklungen wie in anderen Staaten verschont geblieben. Dies ist aber keine Garantie für die Zukunft. Die Staatsregierung setzt deshalb den Kurs der Umsicht und Vorsicht fort. In den kommenden Wochen werden Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen eingeleitet, um Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Oberstes Ziel bleibt aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder in eine zweite Welle der Infektion müssen daher unbedingt vermieden werden.

Das weitere Handlungskonzept sieht daher einzelne aufeinander abgestimmte Schritte vor. Der Erfolg bestehender Maßnahmen bestimmt dabei das Tempo der weiteren Schritte. Ein übereiltes Vorgehen lehnt die Staatsregierung ab. Erleichterungen und Schutz gehören zusammen. Je erfreulicher sich das Infektionsgeschehen entwickelt und je geringer sich die Gefährdung in einzelnen Lebensbereichen darstellt, desto eher kommen Erleichterungen in Betracht. Sollte sich jedoch das – 2 – Infektionsgeschehen schlechter entwickeln, müssen die einschränkenden Maßnahmen länger bestehen bleiben. Einzelne Lebensbereiche, Einrichtungsarten, Betriebs- oder Berufsgruppen, bei denen Lockerungen vorgenommen wurden, können dann auch wieder beschränkte und befristete Einschränkungen erfahren.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat für das weitere Vorgehen die nachfolgenden Eckpunkte beschlossen:

1. Ausgangsbeschränkung

Mit Wirkung ab dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten. Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, d.h. neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.

 

2. Unterricht an Schulen

Bei der Entscheidung, Unterricht an Schulen wieder zuzulassen, gilt das Primat des Infektionsschutzes. Bisher haben in einem ersten Schritt die bayerischen Schulen am 27. April 2020 den Unterrichtsbetrieb allein für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen wieder aufgenommen. Dabei wurden nur wenige Schülerinnen und Schüler einbezogen, um die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abzuwarten und den Schulen Gelegenheit zu geben, Erfahrungen zu sammeln.

Auf dieser Grundlage soll eine weitere schrittweise Ausweitung des Präsenzunterrichts erfolgen. Das Kultusministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich des Schulbetriebs unter Berücksichtigung folgender Aspekte erarbeiten:

• Die bayerischen Schulen sollen ein Schutzraum sein, in dem sich Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte trotz Corona sicher fühlen. Die Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes muss daher an erster Stelle stehen. Solidität geht weiter vor Schnelligkeit. Für Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, besteht daher im Zeitraum bis Pfingsten keine Präsenzpflicht. Betroffene Schüler können statt des Präsenzunterrichtes bis Pfingsten weiter zu Hause lernen.

• Das Abstandsgebot kann in den Klassenräumen am besten durch geteilte Lerngruppen umgesetzt werden. Dazu ist – je nach konkreter Situation vor Ort – in aller Regel ein gestaffelter Unterrichtsbetrieb im wöchentlichen Wechsel der Gruppen (d. h. im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht zuhause) anzustreben.

• Ein klar festgelegter Fahrplan für die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs bietet Schülerinnen und Schülern, deren Eltern, aber auch Schulleitungen und Lehrkräften eine Perspektive für die kommenden Wochen. Wochenenden und Ferien bleiben unangetastet. Auch wenn dieses Jahr kein normales Schuljahr mehr sein wird, wird daher an den Pfingstferien von 2. – 12. Juni und Sommerferien ab 27. Juli 2020 festgehalten. Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden folgende Zeitpunkte angestrebt:

× Ab 11. Mai soll der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen.

× Ab dem 18. Mai soll der Präsenzunterricht beginnen für ▪ Grundschule: 1. Klasse; ▪ Mittelschule: 5. Klasse; ▪ Realschule: 5. und 6. Klasse; ▪ Gymnasium: 5. und 6. Klasse;

× Nach den Pfingstferien ist Ziel die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel.

• Mit Blick auf abgelaufene Urlaubszeiten bei Eltern soll in den Pfingst- und Sommerferien eine Notbetreuung sichergestellt werden.

 

3. Kindertagesbetreuung

Auch bei einem schrittweisen Hochfahren der Kindertagesbetreuung steht im Vordergrund, feste, kleine Gruppen zu bilden. Nur so können Infektionswege nachverfolgt und durch Quarantänemaßnahmen unterbrochen werden. Auf dem Weg zum „Hochfahren“ sollte deshalb der Kreis der betreuten Kinder behutsam und schrittweise erweitert werden. In einem ersten Schritt können folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen:

• Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut. Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen.

• Öffnung von Waldkindergärten

• Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen.

• Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung • Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse

• Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender.

Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden. Das könnte für viele Familien eine Hilfestellung bzw. Erleichterung bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen bei der Kinderbetreuung sein und die dringendsten Bedarfe von Familien abfedern, deren Kinder nicht/noch nicht in Kita oder Schule gehen können.

In einem weiteren Schritt könnte mit der Aufnahme der Vorschulkinder eine Ausweitung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes erfolgen. Zwischen den einzelnen Schritten sollten zunächst mindestens zwei Wochen liegen.

Die Notbetreuung soll in den Pfingst- und Sommerferien sichergestellt werden.

Das Familienministerium wird auf dieser Grundlage in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich der Kinderbetreuung (Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Kindergärten etc.) erarbeiten.

 

4. Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw.

Mit Wirkung ab dem 9. Mai wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.

Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m und – 6 – der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person.

Die Einrichtungen haben Schutz- und Hygienekonzepte (insbesondere hinsichtlich Vorkehrungen zu kontrolliertem Zugang, Besuchszonen und Besucherräume) vorzulegen. Für Personal und Bewohnern bzw. Patienten sind regelmäßige Testungen sicherzustellen.

Das Gesundheitsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium ein Konzept für den weiteren Fortgang im Bereich der Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser (insbes. Besuchsregelungen) erarbeiten.

 

5. Handels- und Dienstleistungsbetriebe

Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben.

Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten.

Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen.

 

6. Gastronomie, Hotellerie, Tourismus

Eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus wird angestrebt.

Für alle denkbaren Schritte gelten strenge Auflagen, die insbesondere die

• Einschränkung von Öffnungszeiten, • Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe,

• Begrenzung von Gästezahlen,

• Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen.

Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020.

Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks. Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen, die insbesondere umfassen

• keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad,

• Verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie,

• Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.

Das Wirtschaftsministerium wird gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Beauftragten für Bürokratieabbau ein Konzept für die weiteren Schritte in Bezug auf die Gastronomie, die Hotellerie und den Tourismus erarbeiten.

 

7. Ab 6. Mai werden Spielplätze (keine Bolzplätze) wieder geöffnet.

 

8. Sport

Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) wird ab 11. Mai wieder zugelassen.

Das Innenministerium wird in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem – 8 – Gesundheitsministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport erarbeiten.

 

9. Am 11. Mai können auch folgende Einrichtungen und Betriebe wieder geöffnet werden:

Tierparks und botanische Gärten mit Auflagen (Einlass, 20 qm-Regel, Abstand, nur Außenanlagen, keine Gastronomie, kein Streichelzoo)

Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten mit Auflagen (20 qm-Regel, Abstand, kein Gastronomiebetrieb)

Fahrschulen mit Auflagen (Theorie: Abstand, Praxis: MundNasen-Schutz)

Musikschulen mit Auflagen (Einzelunterricht, auch zu Hause, Abstand). Das Wissenschaftsministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für den weiteren Umgang mit Kultureinrichtungen erarbeiten.

Das Wissenschaftsministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für den weiteren Umgang mit Kultureinrichtungen erarbeiten.