Flughafen Memmingen | Israel sperrt Einreise wegen Coronavirus – Alle Reisende müssen 14 Tage in die Quarantäne

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Foto: Raynair Presse

Israel greift hart durch gegen das neue Coronavirus. Zahlreiche Airlines haben ihre Flüge nach Israel eingestellt. Hintergrund sind neue Einreisebeschränkungen: Alle Reisende müssen 14 Tage in die Quarantäne. Israel lässt deutsche Reisende wegen des neuartigen Coronavirus nicht mehr ins Land – außer sie begeben sich nach der Ankunft in eine 14-tägige Quarantäne. Diese Vorgabe bedeutet de facto ein Einreiseverbot und macht einen Urlaub unmöglich.

Die Fluggesellschaft Ryanair fliegt vom Allgäu Airport in Memmingerberg aus die israelische Stadt Tel Aviv an. Flugreisende sollen sich vorab bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen, teilt der Allgäu Airport auf seiner Homepage mit. Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

Die neuen Einreisebestimmungen für Israel

Die Einreise unter anderem aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist für nicht-israelische Staatsangehörige grundsätzlich ab dem 6. März 2020 nicht mehr möglich, informiert das Auswärtige Amt in seinem Reise- und Sicherheitshinweis für Israel.

Ankommenden Passagieren werde die Einreise verweigert, falls sie keine Möglichkeit häuslicher Quarantäne in Israel für 14 Tage nachweisen können, erläutert das Staatliche Israelische Verkehrsbüro. Die Isolierung dürfe kein Hotel sein. Gäste etwa aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die bereits in Israel sind, können den Angaben zufolge wie geplant ihren Aufenthalt fortsetzen. Niemand werde des Landes verwiesen, so das Verkehrsbüro.

Wegen der weltweiten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus besteht die Gefahr, dass weitere Länder ähnlich drastische Maßnahmen wie Israel ergreifen – und Urlauber damit kalt erwischen. Thailand etwa „empfiehlt“ bereits Reisenden auch aus Deutschland, sich nach der Ankunft im Land in häusliche Quarantäne zu begeben. Urlauber werden allerdings nicht verpflichtet, in ihrem Hotel zu bleiben.

Klare rechtliche Situation

Das Auswärtige Amt stellt klar: „Wenn eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden.“