Nach allgemeiner langjähriger Erfahrung sei damit zu rechnen, dass unsachgemäßer Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen führe. Die Behandlung der Verletzten würde das zurzeit ohnehin in besonderer Weise in Anspruch genommene Krankenhauspersonal zusätzlich treffen und die Behandlung der zahlreichen Covid-19-Patienten potenziell beeinträchtigen, so die Berliner Richter (Beschlüsse vom 28. Dezember 2020 – OVG 11 S 134.20, OVG 11 S 135.20 u. OVG 11 S 136.20). Auch das Hamburger Verwaltungsgericht hatte das Verbot von Verkauf und Abbrennen von Feuerwerk am Montag als „notwendige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Pandemie“ bestätigt.
Foto: Verkauf von Silvester-Feuerwerk, über dts Nachrichtenagentur