Nach wochenlanger Ungewissheit und massiver Kritik seitens der Kunden gibt es nun gute Nachrichten aus dem Hause Feneberg. Die Lebensmittel GmbH, die sich derzeit in einem Schutzschirmverfahren befindet, hat eine Lösung für das Problem der gesperrten Wertgutscheine präsentiert.
In den vergangenen Wochen häuften sich die Beschwerden von Kunden, die vor verschlossenen Türen standen – zumindest, was die Bezahlung mit bereits gekauften Gutscheinkarten betraf. Im Zuge des eingeleiteten Schutzschirmverfahrens (einer speziellen Form der Insolvenz in Eigenverwaltung) musste das Unternehmen die Einlösung der Karten aus rechtlichen Gründen vorübergehend stoppen. Das sorgte für erheblichen Unmut an den Kassen und in den sozialen Netzwerken.

Teilerfolg für Gutschein-Besitzer
Nun hat Feneberg via Social Media reagiert und die Reaktivierung eines Großteils der Gutscheine verkündet. Das Unternehmen bittet die Kunden für die entstandenen Irritationen um Entschuldigung und stellt klar, dass ab sofort wieder mit Wertgutscheinen bezahlt werden kann – sofern diese bestimmte Merkmale aufweisen.

Das ist bei der Einlösung zu beachten: Die Freigabe gilt nicht pauschal für alle Karten. Entscheidend ist die Rückseite des Gutscheins:
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Kooperationspartner-Logos: Nur Gutscheine, die auf der Rückseite die Logos der Kooperationspartner tragen, werden ab sofort wieder uneingeschränkt in allen Feneberg-Märkten akzeptiert.
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Identifikation: Kunden sollten prüfen, ob ihr Gutschein die entsprechenden Markierungen (wie in den Informationsgrafiken des Unternehmens gezeigt) aufweist.
Hintergrund: Das Schutzschirmverfahren
Dass Gutscheine im Falle einer Insolvenz oder eines Schutzschirmverfahrens zunächst eingefroren werden, ist ein rechtlicher Standardprozess, um die Insolvenzmasse zu schützen. Dass Feneberg nun so zügig eine Lösung für die gängigen Gutscheinkarten gefunden hat, dürfte viele Kunden beruhigen, die bereits den Totalverlust ihres Guthabens befürchtet hatten.









