Rechtliche Änderungen 2026: Das kommt auf Unternehmen und Beschäftigte zu
Neues Jahr, neue Vorschriften: Ab 2026 treten in Deutschland zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Verbraucher direkt betreffen. Die IHK Schwaben weist darauf hin, dass es nicht nur um den höheren Mindestlohn geht, sondern auch um Entgelttransparenz, CO₂-Bepreisung, Online-Handel, Nachhaltigkeitsversprechen, Mobilität und Energie.
Im Überblick die wichtigsten Änderungen ab 2026:
Mindestlohn, Minijobs & Ausbildung: Mehr Geld – andere Grenzen
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde. Das betrifft alle Beschäftigten über 18 Jahre, sofern keine höheren branchenspezifischen Mindestlöhne gelten.
Mit der Erhöhung verändern sich auch die Grenzen bei Minijobs:
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Minijobgrenze: künftig 603,00 Euro monatlich
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Jahresverdienstgrenze: 7.236 Euro
Auch die Mindestvergütung für Auszubildende steigt ab 2026:
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Ausbildungsjahr: 724 Euro brutto
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Ausbildungsjahr: 854 Euro brutto
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Ausbildungsjahr: 977 Euro brutto
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Ausbildungsjahr: 1.014 Euro brutto
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Viele Branchen zahlen laut IHK Schwaben bereits heute über Tarif und damit oberhalb der gesetzlichen Mindestgrenzen.
EU-Entgelttransparenz: Unternehmen müssen Gehälter offenlegen
Bis spätestens 7. Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein. Ziel ist, das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu verringern und Gehälter transparenter zu machen.
Unternehmen müssen sich auf umfassende Auskunfts- und Berichtspflichten einstellen, unter anderem:
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Offenlegung durchschnittlicher Einkommen im Betrieb
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Nachvollziehbare Begründung von Gehaltsunterschieden
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Einführung und Dokumentation klarer Entgeltstrukturen
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Angabe einer Gehaltsspanne in Stellenausschreibungen
Wer seine Prozesse noch nicht angepasst hat, sollte 2025 für Vorbereitung und interne Abstimmung nutzen.
CO₂-Preis: Tanken und Heizen werden teurer
Der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe steigt weiter. Hintergrund ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz, das vorsieht, dass Inverkehrbringer pro Tonne CO₂ eine Abgabe zahlen müssen.
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Aktuell: 55 Euro pro Tonne CO₂
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Ab 2026: Emissionszertifikate werden über Auktionen vergeben, der Preis bewegt sich im Korridor von 55 bis 65 Euro
Die Kosten werden entlang der Lieferkette an Endverbraucher und Unternehmen weitergereicht – spürbar an der Tankstelle und beim Heizen mit Gas oder Öl.
Entlastung gibt es für rund 100 Unternehmen in Bayerisch-Schwaben, die vom günstigeren Industriestrompreis profitieren, der ab 2026 für drei Jahre gilt.
Online-Handel & Reparatur: Neue Pflichten für Hersteller und Händler
Ab 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben im Online-Handel:
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Widerrufsbutton: Online-Händler müssen einen gut sichtbaren Button anbieten, über den Bestellungen einfach widerrufen werden können.
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Recht auf Reparatur: Hersteller bestimmter Produktgruppen und Händler müssen künftig eine Reparatur anbieten, wenn diese wirtschaftlich sinnvoller ist als ein Ersatz.
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Ab September 2026: verbindliche Gewährleistungs- und Garantielabels, damit Verbraucher klar erkennen, welche gesetzlichen Ansprüche und Haltbarkeitsgarantien gelten.
Die IHK rät Unternehmen, jetzt mit der Anpassung von Webshops, Produktinformationen und Prozessen zu beginnen.
Green-Claims-Verordnung: Umweltversprechen nur noch mit Nachweis
Wer seine Produkte als „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ bewirbt, muss künftig wissenschaftlich belastbare Nachweise vorlegen. Die neue EU-Green-Claims-Verordnung, die ab Mitte 2026 gilt, sieht vor:
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Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sind nachprüfbar zu belegen
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Es dürfen nur noch geprüfte Siegel zu Werbezwecken verwendet werden
Unternehmen sollten bestehende Marketingaussagen, Label und Zertifikate frühzeitig überprüfen, um Abmahnungen und Vertrauensverlust zu vermeiden.
Gastronomie: Geplanter niedrigerer Mehrwertsteuersatz auf Speisen
Zum 1. Januar 2026 soll der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt werden. Für Getränke würde weiterhin der reguläre Satz von 19 Prozent gelten.
Das Bundeskabinett hat die Senkung beschlossen, die endgültige Entscheidung von Bundestag und Bundesrat steht jedoch noch aus.
Pendlerpauschale, Dienstwagen & E-Mobilität
Gute Nachricht für Beschäftigte:
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Die Pendlerpauschale steigt von 30 auf 38 Cent pro Kilometer.
Allerdings werden Fahrten mit Verbrennerfahrzeugen durch den höheren CO₂-Preis teurer. Für E-Autos ändern sich ebenfalls Rahmenbedingungen:
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Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge wurde verlängert.
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Für vollelektrische Dienstwagen gelten künftig höhere Preisgrenzen für die reduzierte Besteuerung, was zusätzliche Steuervorteile bringt.
Unternehmen können diese Effekte in ihre betriebliche Mobilitäts- und Flottenplanung einbeziehen.
Photovoltaik: Vergütungen sinken weiter
Betreiber von PV-Anlagen müssen ab Februar 2026 mit geringeren Einspeisevergütungen rechnen:
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Senkung um rund 1 Prozent je Kilowattstunde
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Die konkrete Vergütungshöhe hängt weiterhin von Anlagengröße und Einspeiseart ab
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Für Anlagen, die 2026 neu in Betrieb gehen, gilt weiterhin eine 20-jährige Festvergütung
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Zum 1. August 2026 erfolgt die nächste Reduzierung um etwa 1 Prozent, ab 2027 sind weitere gesetzliche Anpassungen zu erwarten
Batteriepass: Mehr Transparenz für Industrie- und Fahrzeugbatterien
Die neue EU-Batterieverordnung verpflichtet Hersteller ab 2026, umfassende Informationen zu Zusammensetzung, Rezyklatanteil und Nachhaltigkeit auf Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien auszuweisen.
Spätestens ab 2027 soll ein digitaler Batteriepass mit QR-Code zur Verfügung stehen. Verbraucher und Geschäftskunden können dann u. a. abrufen:
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Materialherkunft
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CO₂-Fußabdruck
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Rezyklatanteil
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Leistungs- und Lebensdauerdaten
Für Hersteller und Importeure bedeutet das: Datenmanagement, Kennzeichnung und Lieferketten-Transparenz müssen rechtzeitig nachgeschärft werden.








