LEW | Stromzählerablesung im Gebiet

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Stromzählerablesung im Gebiet der LEW Verteilnetz GmbH: So können Haushalte in diesem Jahr ihren Zählerstand übermitteln

Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet. Aufgrund der Corona-Pandemie hat LVN die Zählerablesung für dieses Jahr angepasst und bietet den Haushalten verschiedene Möglichkeiten an. Geplant ist, dass die vor Ort meist persönlich bekannten Ableser, die sogenannten Ortsbevollmächtigten, zwischen 21. Dezember 2020 und 16. Januar 2021 die Haushalte kontaktieren.

Wer seinen Zählerstand selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den Zählerstand direkt an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen. Wer möchte, kann den Ortsbevollmächtigen auch Zugang zum Zähler gewähren und den Stromzähler wie gewohnt ablesen lassen. In diesem Fall muss der Kunde nichts weiter unternehmen. Bei dem Angebot der Zählerablesung durch die Ortsbevollmächtigen wird auf die konsequente Einhaltung der aktuell geltenden Hygiene- und Sicherheitsregeln geachtet: Die Ortsbevollmächtigten tragen Mund-NasenSchutz und achten auf ausreichend Abstand.

Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen notwendigen Informationen, um den Zähler selbst abzulesen.

In Orten ohne zuständige Ortsbevollmächtigte wird LVN die Haushalte direkt per Brief informieren und um eine Selbstablesung bitten. Alle notwenigen Informationen zur Selbstablesung und zur Übermittlung des Zählerstands sind in dem Schreiben erläutert.

In diesem Jahr wird teilweise auch mit einem neuen Ableseverfahren gearbeitet: Einzelne Ableser sind mit einer Handy-App statt gedruckten Ableselisten unterwegs. Für den Kunden ändert sich dadurch nichts.

Die Ortsbevollmächtigten können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern.

Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine Rolle. Der vom Ortsbevollmächtigten abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet.