US-Gericht: Elefant ist keine „Person“ und hat nicht gleiche Rechte wie ein Mensch

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„Intelligent“ aber keine „Person“: Eine US-Tierschutzorganisation ist mit dem Versuch gescheitert, einen Elefanten von der Justiz wie einen Menschen einstufen zu lassen und so aus einem New Yorker Zoo freizubekommen. Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates New York lehnte am Dienstag einen Antrag der Gruppe Nonhuman Rights Project ab, die Elefantendame „Happy“ zur „Rechtsperson“ mit einem geschützten „Recht auf körperliche Freiheit“ zu erklären.
„Niemand stellt in Frage, dass Elefanten intelligente Wesen sind, die angemessene Behandlung und Mitgefühl verdienen“, schrieb Richterin Janet DiFiore in der Mehrheitsmeinung. „Happy“ sei aber ein „nicht-menschliches Tier, das keine ‚Person‘ ist, die einer rechtswidrigen Haft ausgesetzt ist“. Die im englischen Sprachraum als Writ of Habeas Corpus bekannte gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Inhaftierung, die Menschen vor illegaler Haft schützen solle, sei deswegen nicht auf die Elefantendame anwendbar.
Das Nonhuman Rights Project, das in der Vergangenheit bereits eine Reihe ähnlicher Verfahren angestrengt hatte, wollte mit seiner Klage erreichen, dass die seit 45 Jahren im Zoo des New Yorker Stadtteils Bronx lebende asiatische Elefantin in ein Wildschutzgebiet für Elefanten gebracht wird. Die Organisation führte an, das 1971 in Freiheit geborene Tier sei ein „außergewöhnlich kognitiv komplexes und autonomes nicht-menschliches“ Wesen, das wie eine „Rechtsperson“ behandelt werden müsse.
Richterin DiFiore erklärte aber, ein solcher Schritt hätte tiefgreifende Auswirkungen auf das Verhältnis von Menschen und Tieren, unter anderem bei Besitzrechten, in der Landwirtschaft und in der medizinischen Forschung. „Wie wäre es mit Delfinen – oder Hunden? Wie mit Kühen oder Schweinen oder Hühnern – Arten, die für gewöhnlich unter Bedingungen gehalten werden, die viel begrenzter sind als das Elefantengehege im Zoo der Bronx?“
Das Urteil des Gerichtshofs fiel aber nicht einstimmig. Der Richter Rowan Wilson schrieb in einer abweichenden Meinung, Tieren Rechte vorzuenthalten zeuge von einer mangelnden Fähigkeit des Menschen für „Verständnis, Einfühlungsvermögen und Mitgefühl“.
Er verwies unter anderem auf den Fall des gefangenen Pygmäen Ota Benga, der 1906 im Zoo der Bronx der Öffentlichkeit vorgeführt worden war. Zwar sei Benga ein Mensch gewesen und „Happy“ sei ein Tier; beide hätten aber unter ihrem Eingesperrtsein „sehr gelitten“.
Wilson führte auch an, dass sich im Laufe der Geschichte das Verständnis der Gesellschaft für die Rechte von „versklavten Menschen, Frauen und Kindern“ verändert habe. Das gleiche gelte für die Einschätzung von Tieren. Richterin DiFiore wies dies als „abscheulichen Vergleich“ zurück.
fs/pe

© Agence France-Presse