Prozess gegen Mitglied von syrischer Extremistengruppe in Berlin begonnen

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Vor dem Berliner Kammergericht hat am Montag ein Prozess gegen einen 29-jährigen wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer syrischen Terrorvereinigung begonnen. Zum Auftakt verlas ein Vertreter der Berliner Generalstaatsanwaltschaft die Anklageschrift. Dem syrischen Staatsangehörigen Mohamed I. wird demnach zur Last gelegt, sich spätestens im Februar 2014 in seiner Heimat der Extremistengruppe Ahrar al-Scham angeschlossen zu haben. 
Die Organisation sei von radikal religiösen Überzeugungen geleitet, führte der Staatsanwalt aus. Sie habe den syrischen Staatschef Baschar al-Assad stürzen und eine Gesellschaft unter dem Gesetz des Islams errichten wollen. Laut Anklage war sie zudem an Morden und Gräueltaten an der Zivilbevölkerung beteiligt.
I. soll bis zum Juli 2014 für die Gruppierung an einem Grenzkontrollpunkt in der Nähe der türkischen Grenze gearbeitet und insgesamt dreimal an bewaffneten Einsätzen gegen die syrische Regierung teilgenommen haben. Ob er bei diesen Gefechten Menschen tötete oder andere Straftaten beging, ließ sich laut Generalstaatsanwaltschaft nicht feststellen.
Der Angeklagte gab in einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung an, als Teil der Oppositionsbewegung, zu der auch Ahrar al-Scham gehörte, am Grenzübergang gearbeitet zu haben. Dort habe er unter anderem Pässe kontrolliert. „Ich wollte nur arbeiten und Geld verdienen“, erklärte I. über seine Verteidigung.
Er habe keine militärische Ausbildung erhalten und sei nicht Teil der kämpfenden Einheiten von Ahrar al-Scham gewesen. Auch habe er nicht gewusst, dass die Gruppierung eine islamistische Auffassung vertrat. I. kam Ende 2015 nach Deutschland und lebt in Berlin. Für den Prozess vor einem Strafsenat wurden Verhandlungstermine bis Ende Juni angesetzt.
awe/cfm

© Agence France-Presse