Baden-Württembergs Innenminister Strobl weist Rücktrittsforderungen zurück

-

Print Friendly, PDF & Email

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat Rücktrittsforderungen der Opposition von SPD und FDP im Landtag zurückgewiesen. Nach einer Sitzung des Innenausschusses räumte er am Mittwoch in Stuttgart zwar Fehler in der Kommunikation um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ein, betonte aber, „maximale Aufklärung und maximale Transparenz“ seien ihm „das Wichtigste“.Strobl ist seit 2016 Innenminister in grün-schwarzen Koalitionen von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).
Strobl räumte am Mittwoch in einer Sondersitzung des Innenausschusses ein, in einer Affäre um Vorwürfe der sexuellen Nötigung durch einen ranghohen Polizisten ein offizielles Schreiben von dessen Anwalt an einen Journalisten weitergegeben zu haben. Es sei ihm dabei darum gegangen, „Schaden von der Landespolizei abzuwenden“. Strobl hatte staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zur Frage, wie das Schreiben an die Öffentlichkeit gelangt war, zunächst per Weisung gestoppt.
Die Opposition wirft Strobl vor, Dienstgeheimnisse weitergegeben, seine Fürsorgepflicht verletzt und die Öffentlichkeit zunächst über die Weitergabe des Schreibens getäuscht zu haben. „Das ist ein skandalöser Vorgang“, erklärte SPD-Fraktionschef Andreas Stoch. Strobl habe „jegliche Autorität verloren“ und müsse zurücktreten. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke drohte mit einem Untersuchungsausschuss. „Bei den Abgründen, die sich auftun, kann dieser Minister nicht mehr im Amt bleiben“, erklärte er zudem.
Ministerpräsident Kretschmann hatte am Dienstag eine Stellungnahme zu den Vorgängen abgelehnt. Er sei von Strobl am Sonntag informiert worden, aber „mit der Sache überhaupt nicht befasst“, sagte er. Hintergrund der Rücktrittsforderungen sind Vorwürfe gegen den Landespolizeiinspekteur.
Der 47-Jährige soll in einer Videobesprechung einer Kriminalkommissarin, die in den höheren Dienst wechseln wollte, die Beförderung gegen Sex angeboten haben. Der Beamte ist maßgebliches Mitglied der Beurteilungskommission, die über Personalfragen entscheidet.
Der Fall wurde bekannt, weil die Beamtin das Gespräch, das in einer Videokonferenz stattfand, offenbar mitschnitt und sich Kollegen anvertraute. Die Ermittlungen zu dem Fall der sexuellen Nötigung übernahm inzwischen die Staatsanwaltschaft. Der Beamte ist von seinem Amt suspendiert.
bst/cfm

© Agence France-Presse