Portugiesische Staatsanwaltschaft beschuldigt Deutschen offiziell im Fall „Maddie“

-

Print Friendly, PDF & Email

Im Fall der 2007 verschwundenen Maddie McCann hat die portugiesische Staatsanwaltschaft den deutschen Verdächtigen Christian B. offiziell beschuldigt. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Portimão am Donnerstag ohne Angaben zur Identität des Beschuldigten mit. Nach Angaben des Braunschweiger Staatsanwalts Hans Christian Wolters handelt es sich um den in Oldenburg inhaftierten Sexualstraftäter Christian B. Der Staatsanwalt sowie B.s Anwalt stuften das Vorgehen der portugiesischen Staatsanwaltschaft als formellen Schritt zur Abwendung einer Verjährung ein.
Das britische Mädchen Maddie McCann war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Wohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage an der südportugiesischen Algarve-Küste verschwunden, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter internationaler Fahndungen wurde der Fall nie aufgeklärt, von dem Mädchen fehlt bis heute jede Spur. 
Im Juni 2020 trat dann eine überraschende Wendung ein: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig gab bekannt, dass sie Mordermittlungen gegen den Deutschen Christian B. führt. Er ist wegen Sexualdelikten vorbestraft und lebte von 1995 bis 2007 regelmäßig an der Algarve. 
Derzeit sitzt B. in der Strafanstalt Oldenburg eine siebenjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Frau im portugiesischen Ferienort Praia da Luz ab. Aus diesem Ort war 2007 die kleine Maddie verschwunden.
B.s Anwalt Friedrich Sebastian Fülscher erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP mit Blick auf die offizielle Beschuldigung seines Mandanten in Portugal: „Dieser Schritt der portugiesischen Behörden sollte nicht überbewertet werden.“ In Portugal verjähre Mord in 15 Jahren. Sollte Maddie McCann bereits 2007 umgebracht worden sein, wäre dies „in wenigen Wochen der Fall“. 
„Ich gehe davon aus, dass die Verjährung durch diesen Schritt unterbrochen wurde“, fügte Fülscher hinzu. Die offizielle Beschuldigung seines Mandanten gleiche aber „keinesfalls“ einer Anklage. Außerdem räume der Status als Beschuldigter seinem Mandanten „zahlreiche Rechte ein“. „Wie in Deutschland auch kann ein Beschuldigter anders agieren als ein Zeuge“, hob der Verteidiger hervor.
Braunschweigs Erster Staatsanwalt Wolters sprach gegenüber AFP mit Blick auf die offizielle Beschuldigung von B. durch die portugiesischen Behörden von „viel Lärm um zu wenig“. Dass in Portugal in der Sache nun ernsthaft ermittelt werde, halte er für „unwahrscheinlich“. „Es geht allein erstmal darum formal dieses Verfahren am Leben zu halten in Portugal“, fügte Wolters mit Blick auf die Verjährungsfrist hinzu.
Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig geht es bei den Ermittlungen gegen B. derzeit nicht vordringlich um dessen mutmaßliche Verwicklung in den Fall Maddie. „Unsere Prioritäten haben andere Verfahren“ mit B. als Beschuldigtem, sagte Wolters und nannte die Vergewaltigung einer Irin sowie Fälle von Kindesmissbrauch. „Diese Fälle sind sehr viel übersichtlicher und liegen zum Teil nicht so lange zurück“, sagte Wolters. 
„Wenn das vom Tisch ist, dann werden wir uns ausschließlich um Maddie kümmern“, fügte der Staatsanwalt hinzu. Dies könne sich aber „noch eine ganze Weile hinziehen“ und ein Ende der Ermittlungen im Fall „Maddie“ sei derzeit nicht absehbar.
B. war 2017 wegen sexuellen Kindesmissbrauchs auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls von Portugal an Deutschland ausgeliefert worden. Nach einer verbüßten Haftstrafe verließ er Deutschland 2018, wurde aber ein Jahr später von Italien erneut ausgeliefert. Grundlage war ein zweiter europäischer Haftbefehl, der wegen eines Drogendelikts ausgestellt worden war. Im Fall „Maddie“ ermitteln außer den deutschen und den portugiesischen auch die britischen Behörden.
mfp-yb/ju

© Agence France-Presse