BGH weist Revisionen von vier Mitgliedern einer Neonazikameradschaft zurück

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Mehr als zwei Jahre nach dem Urteilsspruch in Dresden hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen von vier Mitgliedern der Neonazigruppe Freie Kameradschaft Dresden verworfen. Sie seien unbegründet, teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit. Drei der Angeklagten waren im Januar 2020 vom Dresdner Landgericht zu Freiheitsstrafen zwischen vier und sechs Jahren verurteilt worden, einer zu einer Jugendstrafe. (Az. 3 StR 452/20)
Unter anderem wurden sie der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung oder Beihilfe dazu schuldig gesprochen. Das Dresdner Gericht war davon überzeugt, dass sie teils an den rechten Ausschreitungen im sächsischen Heidenau im August 2015 beteiligt gewesen waren. Bei den gewaltsamen Protesten gegen eine Asylunterkunft waren damals mehr als 30 Polizisten verletzt worden.
Außerdem waren sie demnach teils an den schweren Ausschreitungen im Leipziger Stadtteil Connewitz Anfang 2016 beteiligt. Zeitgleich zu einem Aufmarsch der fremdenfeindlichen Legida-Bewegung in der Leipziger Innenstadt hatten rund 250 vermummte rechte Hooligans und Neonazis in dem alternativen Stadtteil randaliert.
Das Gericht erklärte 2020 in seinem Urteil, die Angeklagten hätten sich zu der Gruppe zusammengeschlossen, um „entsprechend ihrer rechtsextremen Gesinnung ihre auf ausländerfeindlichen und rassistischen Motiven beruhende Ablehnung der Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland zum Ausdruck zu bringen“. In der Folge hätten sie sich radikalisiert und Ausländer, politisch Andersdenkende und Polizisten angegriffen.
Es gab mehrere Prozesse gegen Mitglieder und Unterstützer der Neonazigruppe. Zeitgleich mit den vier Angeklagten, deren Revisionen nun verworfen wurden, waren in Dresden zwei weitere Mitglieder verurteilt worden.
smb/cfm

© Agence France-Presse