Regierung will Hinweisgeber in Firmen und Verwaltungen besser schützen

-

Print Friendly, PDF & Email

Wer Missstände bei seinem Arbeitgeber meldet, soll künftig besser vor Repressalien wie Kündigung oder Mobbing geschützt werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte am Mittwoch einen Gesetzentwurf vor, der Rechtsklarheit darüber geben soll, wann und wie Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber bei Meldung oder Offenlegung von Verstößen geschützt sind. Solche Whistleblower „übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz“, erklärte Buschmann.
Unter das Gesetz sollen insbesondere alle Verstöße fallen, auf die eine Strafe folgt oder ein Bußgeld – soweit „die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient“. 
Gelten soll das Gesetz für alle Menschen, „die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben“. Dies könnten neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamten beispielsweise auch Selbstständige, Anteilseignerinnen und Anteilseigner oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lieferanten sein. 
Vorgesehen ist der Aufbau von internen Meldesystemen in Unternehmen und Verwaltungen mit mindestens 50 Beschäftigten, wie das Justizministerium erläuterte. Kleinere Firmen und Verwaltungen können an eine externe Meldestelle verweisen, die beim Bundesamt für Justiz entstehen soll, oder die es schon bei der Finanzaufsicht oder beim Kartellamt gibt. Hinweisgeber sollen ohne Angst vor Repressalien Verstöße dort melden können, „wo sie am schnellsten untersucht und abgestellt werden können“.  
Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sollen bis 17. Dezember 2023 Zeit bekommen, eine interne Meldestelle einzurichten. Sie sollen auch gemeinsam mit anderen Unternehmen eine solche Stelle schaffen können. Alle Firmen sollen auch Dritte beauftragen können.
„Wesentlich“ sei ein wirksamer Schutz der Identität von Hinweisgebern, betonte das Ministerium. Er soll gewährleistet sein, indem die Identität „grundsätzlich nur den jeweils für die Bearbeitung einer Meldung zuständigen Personen bekannt sein“ dürfe. Anonymen Hinweisen müssen die Meldestellen vorerst nicht nachgehen – so soll eine Überlastung vermieden werden. 
Zum Schutz der Unternehmen und Verwaltungen sollen sich Hinweisgeber nur „unter engen Voraussetzungen“ an die Öffentlichkeit wenden dürfen – etwa bei der Gefahr irreversibler Schäden oder in Fällen, in denen die externe Meldestelle nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, wie das Ministerium weiter erläuterte.
Bei Repressalien wie Kündigung, Abmahnung, geänderte Aufgaben oder Mobbing soll laut Gesetzentwurf die Beweislast beim Arbeitgeber liegen. So sollen Whistleblower Ansprüche wegen Repressalien besser durchsetzen können. Verstöße gegen das Gesetz sollen mit einem Bußgeld geahndet werden können. 
Die Ampel-Regierung setzt damit eine EU-Richtlinie um, was eigentlich schon bis 17. Dezember 2021 hätte passiert sein müssen. Das Bundesjustizministerium der vorigen Regierung hatte zwar im Dezember 2020 einen Entwurf vorgelegt, er „konnte allerdings wegen des Widerspruchs damals unionsgeführter Ressorts nicht veröffentlicht werden“, erläuterte das Ministerium. Das Ministerium war bis zum Regierungswechsel von Christine Lambrecht (SPD) geführt worden. 
ilo/cha 

© Agence France-Presse