Neues Infektionsschutzgesetz sorgt für deutliche Kritik bei Experten und Grünen

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Das neue Infektionsschutzgesetz ist kurz vor den abschließenden Beratungen des Bundestages auf deutliche Kritik bei Experten sowie den Grünen gestoßen. Bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses wurde am Montag die Forderung laut, die Maskenpflicht in Innenräumen beizubehalten. Dafür plädierten auch die Grünen. Auch innerhalb des Bundeskabinetts sorgt das Gesetzesvorhaben, das am Freitag beschlossen werden soll, für Unstimmigkeiten.
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass es auch nach dem Auslaufen der bisherigen Corona-Regeln am 19. März eine Reihe von Basisschutzmaßnahmen geben soll, darunter Testpflichten sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Weitergehende Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenräumen sollen künftig nur noch in Corona-Hotspots möglich sein. 
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) bezeichnete die nach dem neuen Gesetz noch möglichen Schutzvorkehrungen dem Bundestagspressdienst zufolge als unzureichend. Um auch künftig auf dynamische Veränderungen im Infektionsgeschehen schnell und adäquat reagieren zu können, müssten die Länder weiter Zugriff auf erprobte und bewährte Mittel haben.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) nannte es bei der Anhörung bedauerlich, dass ein erheblicher Teil der Schutzvorkehrungen für die allgemeine Bevölkerung künftig nicht mehr gelten solle. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte den Wegfall umfassender Testpflichten und Zutrittskonzepte. 
Die Virologin Melanie Brinkmann warnte den Angaben zufolge in der Anhörung davor, den Basisschutz zu lockern. In der Folge könne es vermehrt zu Ausbrüchen kommen, auch in Altersheimen und in der ambulanten Pflege. Sie forderte die Beibehaltung der Maskenpflicht in Arztpraxen und dem Rettungsdienst. Angesichts der Dynamik im Infektionsgeschehen sei es unverständlich, wenn auf den Werkzeugkasten verzichtet werden solle.
Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang sagte in Berlin, es werde auch künftig ein „umfassender Basisschutz“ gebraucht. Dafür sollten nicht zu viele Instrumente aus der Hand gegeben werden. Dem Gesetzentwurf zufolge solle mit der geplanten Neuregelung die Maskenpflicht zwar weiter im öffentlichen Nahverkehr, aber nicht mehr im Einzelhandel gelten. „Ich glaube, hier wäre eine breitere Regelung sinnvoller“, sagte Lang. 
Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Montag: „Ich werbe sehr dafür, den Gesetzentwurf zur Reform des Infektionsschutzgesetzes noch einmal anzupassen und die Maskenpflicht in Innenräumen als Basisschutzmaßnahme beizubehalten.“
Für Unruhe in der Ampelkoalition sorgte eine Analyse aus dem Bundesjustizministerium, derzufolge nach dem 19. März einschneidende Corona-Maßnahmen wie 2G- und 3G-Regeln nur noch in Ausnahmefällen möglich sein sollen. Indem vierseitigen Papier heißt es nach Angaben der „Welt“, die voraussichtliche neue Gesetzeslage erlaube die Verhängung von Schutzmaßnahmen nicht bei hohen Neuinfektionszahlen, sondern nur bei drohender Überlastung der Krankenhäuser. In dem Dokument wird der „Ausnahmecharakter“ der Hotspot-Regelung betont, deren Anwendung sei nur „unter hohen Hürden“ möglich.
Demgegenüber vertritt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Auffassung, dass die Hotspot-Regelung mit dem neuen Gesetz breit und häufig angewandt werden könne. Hotspots können nach seiner Auffassung durchaus große Gebiete umfassen – etwa ein ganzes Bundesland. Somit vertritt er hier eine dezidiert andere Position als Bundesjustizminister Marco Buschmann (SPD), mit dem er das Gesetz ausgearbeitet hatte.
Das Gesetz soll am Mittwoch in erster Lesung beraten und am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Über die Umsetzung der Neuregelung beraten die Länderregierungschefs am Donnerstag bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
jp/cne

© Agence France-Presse