Depardieu scheitert mit Antrag auf Einstellung von Vergewaltigungsermittlungen

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Im Rechtsstreit um Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn hat der französische Schauspieler Gérard Depardieu vor Gericht eine Niederlage erlitten. Ein Gericht in Paris wies am Donnerstag Depardieus Forderung nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung der Schauspielerin Charlotte Arnould ab. Das Gericht erkenne damit „starke oder übereinstimmende Indizien“ in dem Fall an, erklärte der Pariser Generalstaatsanwalt Rémy Heitz.
Im vergangenen Dezember hatte die 25-jährige Arnould erklärt, eine Klage gegen Depardieu wegen Vergewaltigung eingereicht zu haben. „Ich wurde im August 2018 von Gérard Depardieu vergewaltigt“, schrieb sie auf Twitter. „Weiter zu schweigen, hieße, mich lebendig beerdigen zu lassen“, fügte sie hinzu. 
Depardieu weist die Vorwürfe zurück. Der 73-Jährige hatte die Einstellung der Ermittlungen vor gut einem Monat beantragt.
Die junge Schauspielerin und Tänzerin wirft dem 73-Jährigen vor, sie im Alter von 22 Jahren in seiner Pariser Wohnung zweimal sexuell missbraucht zu haben. Sie erstattete noch im selben Monat Anzeige, die Ermittlungen wurden aber im Juni 2019 eingestellt. Im August 2020 reichte die Frau eine schärfere Klage ein, die Ermittlungen wurden einem Untersuchungsrichter übertragen. Depardieu wurde im Zuge der Ermittlungen bereits angehört.
yb/cp

© Agence France-Presse