Bundesregierung gibt Startschuss für Gesetz zur Demokratieförderung

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Die Bundesregierung will Initiativen für die Demokratie und gegen Hass und Gewalt künftig langfristig fördern. Die Ministerien für Inneres und für Familie stießen am Freitag einen Beratungsprozess mit mehr als 200 Verbänden und Fachleuten an, dessen Ergebnisse in das geplante Demokratiefördergesetz einfließen sollen. „Ziel des Gesetzes ist es, wichtige Projekte im Bereich der Demokratieförderung und Extremismusprävention verlässlich und bedarfsorientiert fördern zu können“, erklärten die Ministerien.
Bisher hat der Bund im Bereich Demokratieförderung und Extremismusprävention keine gesetzliche Grundlage für die Förderung. Er darf deswegen lediglich befristete Modellprojekte unterstützen. In der vergangenen Legislaturperiode war ein Gesetz für die dauerhafte Förderung noch am Widerstand der Union gescheitert.
Die beiden Ministerien legten nun ein Diskussionspapier vor, auf dessen Grundlage das Gesetz erarbeitet werden soll. Die wichtigsten Ziele: Der Bund soll einen gesetzlichen Auftrag im Bereich der Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention bekommen. Dabei muss er dann eine angemessene Finanzierung in diesem Bereich sicherstellen. Das Gesetz soll zudem allgemeine Voraussetzungen für die längerfristige Förderung festschreiben.
„Menschenverachtung, Demokratiefeindlichkeit, Hass und Intoleranz zu begegnen, ist nicht allein eine Aufgabe von Polizei und Justiz“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Das Demokratiefördergesetz wird eine wichtige Grundlage sein, um das großartige demokratische und gesellschaftliche Engagement, das es überall in unserem Land gibt, endlich auch durch den Bund verlässlich und umfassend fördern zu können.“
Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) erklärte: „Angesichts einer zunehmenden Radikalisierung von Teilen unserer Gesellschaft insbesondere im Bereich des Rechtsextremismus verdienen diese Menschen jede Unterstützung, die wir ihnen geben können.“ Nötig sei nun ein „gesetzlicher Auftrag für die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements, damit Initiativen längerfristig gefördert werden können und bessere Planungssicherheit haben“.
Das Diskussionspapier der beiden Ministerien nennt eine Reihe von Phänomenen, denen mit dem neuen Gesetz entgegengewirkt werden soll. „Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sind ebenso ein Angriff auf unser gesellschaftliches Miteinander wie Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Antifeminismus, Queerfeindlichkeit und weitere Ideologien der Ungleichwertigkeit sowie Diskriminierungen“, heißt es in dem Papier.
Zusätzlich heißt es dort: „Die Verbreitung von Verschwörungsideologien, eine sich zunehmend radikalisierende Szene gegen die öffentlichen Corona-Maßnahmen, die neue Bündnisse zwischen radikalisierten Milieus schafft, aber auch Hass und Hetze im Internet sowie multiple Diskriminierungen nehmen immer weiter zu.“
pw/cne

© Agence France-Presse