Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal nach Deutschland ausgeliefert

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Der Steuerrechtsanwalt Hanno B., Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal, ist nach Deutschland ausgeliefert worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main teilte am Donnerstag mit, dass die Auslieferung eines 71-jährigen Rechtsanwalts und Steuerberaters aus der Schweiz nach Deutschland vollzogen worden sei. Medienberichten zufolge handelt es sich um Hanno B.
Das Schweizerische Bundesgericht hatte die Beschwerde B.s gegen seine Auslieferung abgelehnt. Er war Anfang Juli 2021 auf ein Auslieferungsersuchen aus Deutschland hin in der Schweiz festgenommen worden. Der heute 71-Jährige lebte Presseberichten zufolge seit zehn Jahren in der Schweiz.
Am Donnerstag nun wurde der Angeklagte, dem schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, an der Grenzstelle Kreuzlingen-Konstanz an Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) in Begleitung eines Oberstaatsanwalts überstellt, wie die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft weiter mitteilte. Der  Rechtsanwalt und Steuerberater werde „nunmehr der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt“.
In dem Strafverfahren vor dem Landgericht Wiesbaden wird dem Angeklagten demnach in einer 948 Seiten umfassenden Anklageschrift der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft zur Last gelegt, die Steuerhinterziehung auf der Basis von Cum-Ex-Geschäften „als Geschäftsmodell für Privatkunden maßgeblich entwickelt und sich auch um die Akquise eines Investors gekümmert zu haben“.
Mit Cum-Ex-Geschäften wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag herum bezeichnet, um sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen. Dadurch sind der öffentlichen Hand in der Vergangenheit Steuergelder in Milliardenhöhe entgangen. Die Bundesregierung schob der Praxis 2012 einen Riegel vor.
Nach Angaben der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft soll der 71-Jährige gemeinsam mit weiteren Angeklagten in den Jahren 2006 bis 2008 insgesamt 61 Leerverkaufsgeschäfte mit deutschen Dax-Aktien um den Dividendenstichtag mit einem Gesamthandelsvolumen von rund 15,8 Milliarden Euro gemacht haben. Hierbei seien Steuerbescheinigungen über Kapitalertragsteuer in Höhe von mehr als 107 Millionen Euro sowie den hierauf entfallenden Solidaritätszuschlag in Höhe von knapp sechs Millionen Euro erlangt worden – die aber tatsächlich nicht abgeführt worden seien. 
Die Steuerbescheinigungen seien dann für die Jahre 2006 bis 2008 jeweils beim Finanzamt Wiesbaden II eingereicht worden, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Ausbezahlt wurden dann nach Verrechnung mit Verbindlichkeiten mehr als 106 Millionen Euro. 
jm/ilo

© Agence France-Presse