Die Änderungen gelten allerdings erst ab September 2021. Ab Dezember 2020 bereits müssen alle künftigen DAX-Kandidaten vor Aufnahme ein positives EBITDA in den zwei letzten Finanzberichten aufweisen. Eine weitere Neuigkeit als Lehre aus dem Wirecard-Skandal: Ab März 2021 müssen alle Unternehmen im DAX testierte Geschäftsberichte und vierteljährlich Quartalsmitteilungen veröffentlichen. Nach einer 30-tägigen Warnfrist führt ein Verstoß gegen diese Anforderungen unmittelbar zum Indexausschluss.
Foto: Frankfurter Wertpapierbörse, über dts Nachrichtenagentur