Ausnahmen soll es demnach für Reisende geben, die eine „Impfdokumentation über eine mindestens 14 Tage vor Einreise bei ihnen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ vorlegen können. Außerdem verleiht Immunität nach einer überstandenen Corona-Infektion Sonderrechte: Laut Musterverordnung gilt die Ausnahmeregelung auch für „Personen, die über ein ärztliches Zeugnis über eine bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegende, durch Nukleinsäurenachweis bestätigte Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 verfügen“. Für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland soll neben einer zehntägigen Quarantänepflicht eine Testpflicht eingeführt werden. Der Test muss entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Anreise oder unmittelbar nach der Einreise erfolgen. Die Musterverordnung sorgte in einigen Länder für Irritationen, da die Bundesregierung sich bisher klar gegen Privilegien für Geimpfte ausgesprochen hatte, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf eigene Informationen.
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