Das niedersächsische Sozialministerium erklärte laut NOZ, Quarantänevorgaben seien bislang Sache des RKIs gewesen. „An diesem Verfahren sollte aus Sicht der niedersächsischen Landesregierung auch zukünftig festgehalten werden, um zu einem bundesweit einheitlichen Umgang zu gelangen“, so ein Sprecher. „Das Thema wird deshalb auch auf der Ebene der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder und des Bundesgesundheitsministers sowie der Fachebene diskutiert.“ Für Mecklenburg-Vorpommern erklärte ein Sprecher gegenüber der „NOZ“, die „Kontrollstrategie des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Falle eines Infektionsgeschehens an Schulen“ werde „derzeit auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen und des Beschlusses der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November 2020 überprüft und weiterentwickelt“.
Foto: Corona-Hinweis an einer Schule, über dts Nachrichtenagentur