Start 02 VIP unterer Block Zwei Katzen am Flughafen Memmingen in Quarantäne

Zwei Katzen am Flughafen Memmingen in Quarantäne

m Flughafen Memmingen wurden zwei Katzen aus der Türkei festgestellt. Trotz ordnungsgemäßer Dokumente wurde Quarantäne angeordnet. - Foto: Zoll Augsburg

Am Flughafen Memmingen hat der Zoll zwei Katzen im Frachtraum eines aus der Türkei kommenden Flugzeugs festgestellt. Der Transport der Tiere erfolgte ordnungsgemäß. Den beiden Katzen ging es nach Angaben des Zolls in ihren Transportboxen gut.

Flugpatin legt Dokumente vor

Eine Passagierin, die als sogenannte Flugpatin angetroffen wurde, legte alle erforderlichen Dokumente vor. Auch die Nachweise über die Impfungen der Tiere waren vorhanden. Dennoch konnten die Katzen ihre Reise zunächst nicht wie geplant fortsetzen.

Flughafen Memmingen keine befugte Zollstelle für Tiereinfuhren

Der Grund: Der Flughafen Memmingerberg ist keine befugte Zollstelle für veterinärrechtliche Einfuhren von Tieren. Deshalb wurde Kontakt mit dem Veterinäramt beim Landratsamt Unterallgäu aufgenommen. Der zuständige Amtstierarzt ordnete daraufhin eine Quarantänemaßnahme für die beiden Katzen an.

Schutz vor Tierseuchen

„Tiere, die nach Deutschland eingeführt werden, müssen seuchenfrei sein und es besteht Quarantänepflicht“, erklärt Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamts Augsburg. Diese Regelungen sollen verhindern, dass hochansteckende Tierkrankheiten nach Deutschland gelangen und sich hier verbreiten. Dazu zählen etwa Tollwut oder die Afrikanische Schweinepest.

Weiterreise nach Ablauf der Quarantäne

Nach Ablauf der Quarantäne können die beiden Katzen ihre Weiterreise antreten. Anschließend sollen sie an ihre Besitzerin übergeben werden.

Einreise von Heimtieren nur über zugelassene Stellen

Für Heimtiere wie Hunde, Katzen und Frettchen gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung von Tierseuchen die tiergesundheitlichen Bestimmungen der Europäischen Union. Damit es bei der Einreise oder Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat keine Probleme gibt, müssen die Tiere von den notwendigen Gesundheitsbescheinigungen und Dokumenten begleitet werden. Außerdem muss die Einreise über zugelassene Einreiseorte erfolgen. Nur dort kann auch eine Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung gewährleistet werden. Weitere Informationen zu den Vorschriften finden Reisende beim Zoll unter www.zoll.de.