Start Memmingen Mordprozess Memmingen: Geständnis, digitale Spuren und Streit um mögliches Mordmotiv

Mordprozess Memmingen: Geständnis, digitale Spuren und Streit um mögliches Mordmotiv

Im Mordprozess Memmingen geht es um Geständnis, Erbe, digitale Spuren und die Frage: War es Totschlag oder Mord? - Foto: Pöppel

Vor dem Landgericht Memmingen steht der 39-jährige Markus G. wegen des Todes seiner damaligen Lebensgefährtin, einer 36-jährigen Mutter aus Lauben im Unterallgäu, vor Gericht. Die Frau war im August 2025 zunächst als vermisst gemeldet und später tot in einem Waldstück nahe ihres Wohnhauses gefunden worden.

Der Angeklagte hat gestanden, seine Lebensgefährtin im gemeinsamen Wohnhaus mit einem Hundekissen erstickt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als Totschlag. Die Nebenklage zweifelt diese Einordnung jedoch an und versucht herauszuarbeiten, ob ein Mordmotiv vorgelegen haben könnte – insbesondere Habgier, mögliche finanzielle Interessen oder eine geplante Tat.


1. Prozesstag: Geständnis und Schilderung der Tatnacht

Am ersten Verhandlungstag legte Markus G. ein ausführliches Geständnis ab. Er schilderte unter Tränen, dass es am Abend des 5. August 2025 zu einem heftigen Streit mit seiner Lebensgefährtin gekommen sei. Nach seiner Darstellung habe sich die Situation spontan zugespitzt. Im Verlauf des Streits habe er ein Hundekissen genommen und es so lange auf den Kopf der Frau gedrückt, bis sie erstickte.

Die Tat ereignete sich im Erdgeschoss des gemeinsamen Hauses. Zwei Kinder hielten sich währenddessen im Obergeschoss auf. Der Angeklagte erklärte, er habe nach der Tat nicht gewusst, was er tun solle, und sei in Panik geraten.

Anschließend brachte er die Leiche in einem Plastiksack in ein nahegelegenes Waldstück und vergrub sie dort. Außerdem gab er zu, falsche Spuren gelegt zu haben: Er fuhr das Auto der Getöteten zu einem Freizeitgrundstück, schrieb mit ihrem Handy Nachrichten und legte ihren Geldbeutel auf einem Parkplatz in Landsberg am Lech ab.

Ein wichtiger Punkt seiner Aussage war zudem die Beziehungsgeschichte. Markus G. berichtete von psychischen Erkrankungen seiner Partnerin, gemeinsamen Konflikten und einem weiteren Mann aus dem Raum München, der sich nach seiner Darstellung zunehmend in die Beziehung eingemischt habe.


2. Prozesstag: Obduktion, Fesselung und Spurenlage

Am zweiten Verhandlungstag standen vor allem die Spuren am Leichnam und das Verhalten des Angeklagten nach der Tat im Mittelpunkt. Dabei wurde bekannt, dass die Hände der Getöteten auf dem Rücken mit Klebeband gefesselt waren und ihr Kopf mit Frischhaltefolie umwickelt worden war.

Die Nebenklage stellte die Frage, ob der Angeklagte möglicherweise sichergehen wollte, dass die Frau tatsächlich tot war. Die Rechtsmedizinerin konnte jedoch nicht eindeutig sagen, ob die Fesselung und das Umwickeln des Kopfes vor oder nach dem Tod erfolgt waren.

Ein Polizeibeamter schilderte außerdem, wie der Leichnam in einem Waldstück entdeckt wurde. Die Grabstelle sei von einem nahegelegenen Feldweg kaum erkennbar gewesen. Der Angeklagte soll die Stelle zusätzlich mit Gestrüpp verdeckt haben.

Zugleich wurde deutlich, dass der Angeklagte nach Einschätzung eines Ermittlers systematisch Spuren verwischt haben könnte. Dazu gehörten das Verbringen der Leiche, das Umstellen des Autos, das Ablegen des Geldbeutels und das Vernichten möglicher Beweise im Heizkessel des Hauses.


3. Prozesstag: Erbe, Vermögen und mögliche Habgier

Am dritten Prozesstag rückte das Vermögen der Getöteten in den Fokus. Ihr Onkel sagte als Zeuge aus und berichtete, dass die Frau rund drei Millionen Euro von ihrem Vater geerbt hatte. Aufgrund ihrer manisch-depressiven Erkrankung sei er ursprünglich als Testamentsvollstrecker eingesetzt worden. Nach seiner Einschätzung habe das Erbe Begehrlichkeiten in ihrem Umfeld geweckt.

Der Onkel äußerte die Vermutung, dass seine Nichte noch leben könnte, wenn sie ihr Erbe erst später erhalten hätte. Er sprach von einer möglichen „Habgier von dritter Seite“. Im ersten Jahr nach Auszahlung des Erbes soll die Frau fast eine Million Euro ausgegeben haben, darunter eine hohe Summe an den Mann aus dem Raum München.

Auch die Beziehung zwischen der Getöteten und dem Angeklagten wurde erneut thematisiert. Eine Coachin, die die Frau während ihrer Schwangerschaft begleitet hatte, beschrieb die Beziehung als belastend. Die 36-Jährige habe immer wieder über eine Trennung gesprochen, sei enttäuscht gewesen und habe sich in der Beziehung mit ihren Bedürfnissen nicht gesehen gefühlt.

Nach Darstellung der Coachin habe der Mann aus München die Frau darin bestärkt, weiter um die Beziehung zu kämpfen. Dies habe sie stark belastet.


4. Prozesstag: Aussagen der Ex-Partnerinnen und mögliche Beobachtung durch ein Kind

Der vierte Prozesstag war besonders emotional. Die Ex-Frau des Angeklagten sagte aus und berichtete, dass ihr gemeinsamer achtjähriger Sohn möglicherweise Teile der Tat beobachtet habe.

Nach ihren Angaben habe der Junge ihr erzählt, er habe gesehen, wie sein Vater die 36-Jährige getötet habe. Die Mutter schilderte vor Gericht, was ihr Sohn ihr anvertraut habe: Demnach sei es zu einem lauten Streit gekommen, bei dem es auch um Geld gegangen sein soll. Der Junge habe beschrieben, dass sein Vater die Frau mit dem Hundekissen erstickt habe.

Die Ex-Frau berichtete außerdem von früherer Gewalt durch den Angeklagten. Sie sagte aus, er habe sie einmal niedergeschlagen und ihr das Jochbein gebrochen.

Auch eine weitere frühere Partnerin des Angeklagten sagte aus. Sie beschrieb ihn als eifersüchtig, kontrollierend und gewalttätig. Nach ihrer Darstellung habe sie große Angst vor ihm gehabt und sei schließlich heimlich aus der Beziehung geflohen.

An diesem Prozesstag ging es außerdem erneut um die finanzielle Situation des Angeklagten. Mehrere Aussagen deuteten darauf hin, dass er hoch verschuldet gewesen sein könnte. Die Nebenklage sieht darin möglicherweise ein Motiv, während die Verteidigung weiterhin von einer Eskalation im Streit ausgeht.


5. Prozesstag: Ermittlungen, digitale Spuren und Belastung des Kindes

Am fünften Verhandlungstag erklärte ein Kriminalbeamter, wie Markus G. in den Fokus der Ermittlungen geriet. Ausschlaggebend waren zunächst zwei Beobachtungen: Zum einen wurde der Geldbeutel der Getöteten in Landsberg gefunden, ohne dass es dafür eine nachvollziehbare Erklärung gab. Zum anderen beteiligte sich der Angeklagte laut Polizei nicht aktiv an der Suche nach seiner vermissten Partnerin, sondern fragte nur nach dem Stand der Ermittlungen.

Verdächtig war zudem, dass Markus G. gegenüber Bekannten behauptet haben soll, die Polizei verfolge eine Spur nach Spanien. Eine solche Spur gab es nach Aussage des Ermittlers jedoch nie.

Später wertete die Polizei unter anderem das Smartphone, den Computer des Angeklagten und das Infotainmentsystem des Autos der Getöteten aus. Dabei ergaben sich mehrere belastende Punkte:

Der Angeklagte hatte einer neuen Bekanntschaft geschrieben, die Mutter seines Kindes sei bei der Geburt gestorben und er sei alleinerziehender Vater. Außerdem widersprachen die Fahrzeugdaten seiner Aussage, die Frau sei gegen 21:20 Uhr mit ihrem Auto weggefahren. Das Auto wurde laut System nur zu einem späteren Zeitpunkt kurz bewegt. Zusätzlich fanden die Ermittler eine auffällige Internetsuche auf seinem Computer: Dabei ging es um Pflanzen, die an Stellen wachsen, an denen Menschen vergraben sind.

Nachdem Markus G. mit diesen Erkenntnissen konfrontiert wurde, gestand er schließlich und führte die Polizei zur Leiche.

An diesem Verhandlungstag wurde außerdem erneut die Situation des achtjährigen Sohnes thematisiert. Die Ex-Frau des Angeklagten und ihr neuer Partner berichteten, dass der Junge seit seiner Aussage unter Albträumen, Panikattacken und starker emotionaler Belastung leide.


Ergänzende Hintergrundpunkte

Der Mann aus München

In mehreren Prozesstagen spielte ein Mann aus dem Raum München eine wichtige Rolle. Er soll beruflich mit der Getöteten verbunden gewesen sein und unter anderem Fortbildungen im Bereich alternativer Human- und Veterinärmedizin angeboten haben.

Die 36-Jährige soll ihm mindestens 675.000 Euro überwiesen haben. Wofür genau dieses Geld bestimmt war, blieb im Prozess zunächst offen. Mehrere Zeugen äußerten Zweifel an seiner Seriosität. Andere beschrieben ihn als charismatisch und einflussreich.

Nach Darstellung des Angeklagten habe sich dieser Mann stark in die Beziehung eingemischt und die Getötete auch darin bestärkt, ihre Medikamente abzusetzen. Dieser Einfluss soll nach Aussage des Angeklagten zu zunehmenden Konflikten in der Beziehung geführt haben.

Verlängerung des Prozesses

Der Prozess sollte ursprünglich früher enden. Da jedoch weitere Zeugen gehört werden sollen, wurden zusätzliche Verhandlungstage angesetzt.


Zentrale Streitfrage des Prozesses

Im Kern geht es um die Frage, wie die Tat rechtlich zu bewerten ist.

Die Staatsanwaltschaft geht von Totschlag aus, weil sie bislang kein Mordmerkmal wie Habgier oder Heimtücke sieht. Die Nebenklage dagegen versucht nachzuweisen, dass mehr hinter der Tat stecken könnte – etwa ein finanzielles Motiv, eine geplante Vorgehensweise oder der Wunsch, sich aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen von der Lebensgefährtin zu lösen.

Belastend für den Angeklagten wirken vor allem sein Geständnis, die falsch gelegten Spuren, die digitalen Ermittlungsdaten, die Aussagen früherer Partnerinnen und die möglichen Beobachtungen seines Sohnes. Offen bleibt, ob die Tat tatsächlich spontan im Streit eskalierte oder ob ein weitergehendes Motiv vorlag.