Bad Wörishofen/Tussenhausen: Drei Unfälle mit Verletzten

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Am Montagnachmittag kam es im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Bad Wörishofen zu drei Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Betroffen waren Bereiche bei Tussenhausen, zwischen Bad Wörishofen und Kirchdorf sowie vor Schlingen. Mehrere Personen wurden leicht verletzt. Insgesamt entstand ein Sachschaden von rund 49.000 Euro.

Motorradfahrer stürzt bei Tussenhausen

Der erste Unfall ereignete sich vor der Gemeinde Tussenhausen. Ein 18-jähriger Motorradfahrer war auf der Staatsstraße 2025 unterwegs und kam kurz vor dem Ortseingang alleinbeteiligt von der Straße ab. Der junge Mann stürzte und wurde leicht verletzt. Er wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Das Motorrad war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Der entstandene Schaden liegt bei rund 4.000 Euro.

Überholmanöver auf der Kreisstraße MN 23 endet mit Unfall

Anschließend wurde die Polizei zu einem weiteren Verkehrsunfall auf der Kreisstraße MN 23 zwischen Bad Wörishofen und Kirchdorf gerufen. Ein 58-jähriger Fahrer war mit einem 45-km/h-Fahrzeug in Richtung Bad Wörishofen unterwegs. Ein 20-jähriger Verkehrsteilnehmer setzte zum Überholen an. Aufgrund von Gegenverkehr konnte der 20-Jährige das Überholmanöver jedoch nicht abschließen. Er wollte deshalb hinter dem 58-Jährigen wieder einscheren. Dabei berührten sich beide Fahrzeuge. Das 45-km/h-Fahrzeug kam durch den Zusammenstoß ins Schleudern, fiel auf die Fahrerseite und kippte schließlich wieder zurück auf die Reifen. Beide Fahrzeugführer blieben unverletzt. Die Beifahrerin des 58-Jährigen wurde leicht verletzt und kam in ein Krankenhaus. Das 45-km/h-Fahrzeug erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der andere Pkw wurde nur leicht beschädigt. Der Gesamtschaden liegt bei etwa 15.000 Euro.

Vorfahrtsunfall vor Schlingen

Ein dritter Unfall ereignete sich auf der Staatsstraße 2015 vor Schlingen. Ein 55-jähriger Autofahrer kam aus Richtung Schlingen und wollte von der Allgäuer Straße auf die Staatsstraße fahren. Beim Abbiegen übersah er offenbar einen vorfahrtsberechtigten 50-jährigen Pkw-Fahrer. Der Unfallverursacher blieb unverletzt. Der andere Verkehrsteilnehmer wurde leicht verletzt und zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Der Gesamtschaden liegt bei rund 30.000 Euro.

Anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung

Die jeweiligen Unfallverursacher müssen nun mit Anzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall rechnen.

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