Start Memmingen Mordprozess Lauben: Angeklagter gesteht Tötung seiner Lebensgefährtin

Mordprozess Lauben: Angeklagter gesteht Tötung seiner Lebensgefährtin

Im Prozess um den Tod einer 36-Jährigen in Lauben gesteht der Angeklagte die Tat. Erbe, Geld, Gewaltvorwürfe und ein Kind als möglicher Zeuge stehen im Fokus. - Foto: Pöppel

Zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Memmingen hat der 39-jährige Angeklagte Markus G. ein ausführliches Geständnis abgelegt. Er räumte ein, seine 36-jährige Lebensgefährtin im August 2025 in Lauben mit einem Hundekissen erstickt zu haben. Nach seiner Darstellung handelte es sich um eine Eskalation eines Streits im Affekt. Während der Tat sollen sich die Kinder im Obergeschoss aufgehalten haben.

Der Angeklagte schilderte vor Gericht zunächst eine harmonische Beziehung. Später sei es jedoch zu erheblichen Belastungen gekommen. Markus G. sprach von psychischen Problemen seiner Partnerin, Konflikten innerhalb der Beziehung sowie der Einmischung eines weiteren Mannes, der sowohl beruflich als auch privat eine große Rolle gespielt haben soll.

Nach der Tat brachte Markus G. die Leiche seiner Lebensgefährtin in ein Waldstück, vergrub sie dort und legte falsche Spuren. Er fuhr das Auto der Getöteten weg, schrieb mit ihrem Handy Nachrichten und platzierte ihren Geldbeutel in Landsberg am Lech. Die Nebenklage versuchte bereits am ersten Prozesstag, Zweifel an der Darstellung des Angeklagten zu wecken. Im Raum standen dabei mögliche Motive wie Geld, eine neue Beziehung oder andere persönliche Interessen.

Zweiter Prozesstag: Spuren, Leichenfund und offene Fragen

Am zweiten Prozesstag rückte die Frage in den Mittelpunkt, ob die Tat tatsächlich spontan geschah oder ob der Angeklagte planvoll vorging. Polizisten schilderten, wie Markus G. nach der Tötung Beweise beseitigt und falsche Spuren gelegt haben soll.

Dazu gehörten das Vergraben der Leiche an einer schwer einsehbaren Stelle, das Verbringen des Autos, das Verbrennen möglicher Beweismittel sowie das Ablegen des Geldbeutels. Diese Handlungen könnten aus Sicht der Nebenklage auf ein planvolles Vorgehen nach der Tat hindeuten.

Besonders im Fokus standen die Fesselung der Hände und die Frischhaltefolie um den Kopf der Toten. Die Nebenklage stellte die Frage, ob der Angeklagte damit sicherstellen wollte, dass die Frau tatsächlich tot war. Die Rechtsmedizinerin konnte jedoch nicht eindeutig sagen, ob die 36-Jährige zu diesem Zeitpunkt noch lebte.

Verletzungen an Armen und Schultern passten laut Gutachterin zu den Schilderungen eines Erstickens mit einem Kissen. Außerdem wurde der Fund der Leiche im Wald ausführlich beschrieben.

Dritter Prozesstag: Erbe, Geld und Einfluss Dritter

Am dritten Prozesstag sagte unter anderem der Onkel der Getöteten aus. Er erklärte, dass seine Nichte drei Millionen Euro geerbt hatte. Wegen ihrer manisch-depressiven Erkrankung sollte sie das Geld nach seinen Angaben erst mit 35 Jahren erhalten. Aus Sicht des Onkels habe das Erbe Begehrlichkeiten geweckt und letztlich zu ihrem Tod beigetragen.

Mehrere Zeugen berichteten zudem über einen Mann aus dem Raum München, mit dem die 36-Jährige berufliche Projekte geplant haben soll. An diesen Mann soll sie 675.000 Euro überwiesen haben. Einige Zeugen hielten ihn für unseriös.

Auch eine Coachin, die die Getötete begleitet hatte, sagte vor Gericht aus. Sie beschrieb die Beziehung zwischen der 36-Jährigen und dem Angeklagten als belastet und „toxisch“. Die Frau habe über eine Trennung nachgedacht, zugleich aber weiter um die Beziehung gekämpft.

Die Nebenklage versuchte damit weiter, mögliche Motive rund um Geld, Einfluss Dritter und Beziehungskonflikte herauszuarbeiten.

Vierter Prozesstag: Gewaltvorwürfe und ein Kind als möglicher Tatzeuge

Der vierte Prozesstag brachte besonders belastende Aussagen. Die Ex-Frau des Angeklagten berichtete, ihr gemeinsamer achtjähriger Sohn habe ihr erzählt, er habe gesehen, wie sein Vater die 36-Jährige getötet habe.

Nach den Schilderungen des Kindes soll der Streit heftiger gewesen sein, als Markus G. bislang dargestellt hatte. Die Frau habe um ihr Geld geschrien. Der Angeklagte habe sie beleidigt, gequält und schließlich mit dem Kissen zugedrückt.

Die Ex-Frau sagte außerdem, der Angeklagte sei ihr gegenüber früher gewalttätig geworden. Sie berichtete, er habe ihr einmal das Jochbein gebrochen. Auch eine weitere Ex-Freundin schilderte Gewalt, Kontrolle, Eifersucht und erzwungene sexuelle Handlungen.

Erneut spielte auch das Thema Geld eine wichtige Rolle. Zeugen beschrieben den Angeklagten als hoch verschuldet und statusorientiert. Die Nebenklage sieht darin mögliche Hinweise auf ein finanzielles Motiv.

Gesamtbild nach vier Prozesstagen

Nach vier Prozesstagen ergibt sich ein komplexes Bild. Der Angeklagte gesteht die Tötung seiner Lebensgefährtin, stellt sie jedoch als spontane Eskalation eines Streits dar. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb bislang von Totschlag aus.

Die Nebenklage versucht dagegen, ein mögliches Mordmotiv herauszuarbeiten. Im Mittelpunkt stehen dabei das Millionen-Erbe der Getöteten, mögliche finanzielle Interessen des Angeklagten, seine Schulden sowie frühere Gewaltvorwürfe.

Besonders die Aussage der Ex-Frau über die mutmaßlichen Beobachtungen des Kindes könnte den Prozess weiter verschärfen. Sollte sich bestätigen, dass das Kind tatsächlich Zeuge der Tat wurde, könnte dies die Bewertung des Geschehens erheblich beeinflussen.

Der Prozess vor dem Landgericht Memmingen wird damit weiterhin von der zentralen Frage geprägt: War die Tat eine spontane Eskalation im Streit – oder gab es ein tieferliegendes Motiv?