Flughafen Memmingen: Einreise verweigert, Messer entdeckt und illegaler Aufenthalt festgestellt

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Am Flughafen Memmingen hat die Grenzpolizei Memmingen am Mittwoch, 06.05.2026, mehrere Vorfälle festgestellt. Unter anderem wurde zwei Passagieren die Einreise nach Deutschland verweigert. Außerdem wurde bei einer Sicherheitskontrolle ein Einhandmesser entdeckt und bei einer Ausreisekontrolle ein illegaler Aufenthalt festgestellt.

Einreise aus Georgien und Serbien verweigert

Auch am Mittwoch verweigerten Beamte der Grenzpolizei Memmingen Passagieren der Flüge aus Kutaissi in Georgien und Belgrad in Serbien die Einreise nach Deutschland. Betroffen waren eine 33-jährige Georgierin sowie ein 25-jähriger Serbe. Nach Angaben der Grenzpolizei konnten beide Personen keine plausiblen Gründe für ihre Einreise vorlegen. Die von ihnen dargebrachten Gründe konnten nicht belegt werden. Damit erfüllten beide Personen die Einreisevoraussetzungen gemäß dem Schengener Grenzkodex nicht. In beiden Fällen müssen die Betroffenen mit der nächstmöglichen Flugverbindung in den folgenden Tagen die Rückreise in ihre Heimatländer antreten.

Einhandmesser in der Sicherheitskontrolle entdeckt

Ebenfalls am Mittwoch wurde im Rahmen der Kontrollen durch das Flugsicherheitspersonal am Flughafen Memmingen eine 37-jährige Ukrainerin festgestellt, die ein hochwertiges Einhandmesser mit sich führte. Das Messer fiel auf, als das Handgepäck der Passagierin vor dem Betreten des Sicherheitsbereichs durchleuchtet wurde. Zur weiteren Sachbearbeitung wurde die Grenzpolizei Memmingen hinzugezogen. Aufgrund des rechtlich fehlenden Interesses am Führen von Einhandmessern sowie wegen eines Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz wurde gegen die Ukrainerin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Nach Abschluss der Sachbearbeitung konnte die Frau ihren geplanten Flug antreten.

Touristenprivileg deutlich überschritten

Bei Ausreisekontrollen der Passagiere nach Chisinau in Moldawien stellten Beamte der Grenzpolizei Memmingen am 06.05.2026 zudem eine 21-jährige moldauische Staatsangehörige fest. Die Frau hatte die erlaubten 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen als Touristin deutlich überschritten. Anhand der im Reisepass verzeichneten Ein- und Ausreisestempel errechneten die Beamten einen illegalen Aufenthalt in Deutschland von 189 Tagen. Insgesamt hielt sich die Passagierin demnach 279 Tage in Deutschland auf. Die Frau verfügte weder über ein Visum noch über einen gültigen Aufenthaltstitel. Deshalb wurde sie wegen illegalen Aufenthalts nach dem Aufenthaltsgesetz angezeigt. Noch vor Ort wurde eine Sicherheitsleistung im hohen dreistelligen Bereich erhoben. Nach Abschluss der Maßnahmen trat die Frau ihre geplante Ausreise in ihr Heimatland an. Weitere rechtliche Möglichkeiten für die Verhängung eines künftigen Einreiseverbotes werden durch die Sachbearbeiter geprüft.

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