BLKA fasst Geldautomatensprenger in den Niederlanden

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Dem Bayerischen Landeskriminalamt ist ein weiterer Ermittlungserfolg im Kampf gegen Geldautomatensprenger gelungen. Am 21. April 2026 wurde in den Niederlanden ein 25-jähriger niederländischer Staatsangehöriger festgenommen. Der Mann steht im Verdacht, an der Geldautomatensprengung vom 18. Dezember 2025 in Unterpleichfeld beteiligt gewesen zu sein.

Die Festnahme erfolgte nach Angaben der Bayerischen Polizei unter Koordinierung des IRC Amsterdam und in enger Zusammenarbeit mit deutschen, niederländischen und weiteren europäischen Strafverfolgungsbehörden. Unterstützt wurde der Einsatz zudem durch das EU-Projekt ISF LUMEN, das der Bekämpfung organisierter Kriminalität in Europa dient.

Bei den Durchsuchungsmaßnahmen im Raum Amsterdam stellten die Ermittler Bargeld, Betäubungsmittel sowie typische Gegenstände sicher, die nach Angaben der Behörden in der Szene der Geldautomatensprenger verwendet werden. Genannt wurden unter anderem Kokain im unteren dreistelligen Grammbereich sowie geringe Mengen Heroin und Crack.

Die Ermittlungen führt das Bayerische Landeskriminalamt unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Bamberg. Laut Behörden ist die Festnahme das Ergebnis intensiver Ermittlungsarbeit und einer akribischen Spurensicherung am Tatort.

Die zugrunde liegende Tat ereignete sich in der Nacht auf den 18. Dezember 2025 in Unterpleichfeld im Landkreis Würzburg. Damals wurde ein Geldautomat der Sparkasse Mainfranken Würzburg mit Sprengstoff attackiert. Nach dem damaligen Stand gingen die Ermittler von drei Tatverdächtigen aus, die mit einem dunkelblauen Audi RS6 flüchteten. Verletzt wurde bei der Tat niemand.

Nach Angaben der Bayerischen Polizei sind die Fallzahlen bei Geldautomatensprengungen in Bayern zuletzt zurückgegangen. Als Gründe nennen die Behörden unter anderem verstärkte technische Sicherungen an Geldautomaten, die enge Zusammenarbeit mit Banken sowie die intensivierte internationale Kooperation der Sicherheitsbehörden. Gleichzeitig betont das BLKA, dass einzelne Taten weiterhin ein erhebliches Gefährdungspotenzial für Bevölkerung und Einsatzkräfte darstellen.

Die Ermittlungen in dem Fall dauern an. Für den festgenommenen Tatverdächtigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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