Versuchter Totschlag in Memmingen: Prozess gegen 22-Jährigen startet

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Vor dem Landgericht Memmingen beginnt am Montag, 20. April 2026, ein Prozess wegen versuchten Totschlags. Verhandelt wird vor der 1. Strafkammer als Schwurgericht. Öffentliche Hauptverhandlungen und Fortsetzungstermine werden beim Landgericht Memmingen grundsätzlich über die Gerichtstafel und die Presseseite bekannt gemacht.

Nach den vorliegenden Angaben muss sich der heute 22 Jahre alte afghanische Staatsangehörige Farzad S. wegen einer mutmaßlichen Messerattacke verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am Abend des 5. September 2025 nach einer vorherigen telefonischen Verabredung mit mehreren Personen auf Höhe des Anwesens Maximilianstraße 7 in Memmingen getroffen zu haben. Hintergrund des Treffens sollen Streitigkeiten mit dem späteren Geschädigten Enrik V. gewesen sein.

Im Verlauf des Treffens soll es innerhalb der Gruppe zunächst zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Anschließend soll der Angeklagte mit einem mitgebrachten Messer auf den Geschädigten eingestochen haben. Nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll es dabei zu vier Stichen in den Rücken, einem Stich in den Nacken, einem Stich seitlich in den linken Bauchraum sowie einem Stich in den linken Oberarm gekommen sein.

Der Geschädigte erlitt dabei nach den Angaben massive Stichverletzungen, die operativ versorgt werden mussten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den Tod des Mannes dabei billigend in Kauf genommen zu haben. Deshalb lautet der zentrale Vorwurf auf versuchten Totschlag. Hinzu kommen weitere Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Verhalten vor und während der Auseinandersetzung.

Der Angeklagte macht den vorliegenden Angaben zufolge keine Angaben zum Sachverhalt.

Für das Verfahren sind derzeit weitere Verhandlungstage am 27. April 2026, 29. April 2026 und 18. Mai 2026 vorgesehen. Geladen sind nach aktuellem Stand 18 Zeugen und drei Sachverständige.

Bei Verfahren vor dem Schwurgericht geht es regelmäßig um besonders schwere Straftaten. Das Landgericht Memmingen weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass aktuelle Verhandlungstermine öffentlich einsehbar sind.

Wichtig bleibt: Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt auch in diesem Verfahren die Unschuldsvermutung. Diese wird von den bayerischen Justiz- und Polizeibehörden ausdrücklich hervorgehoben.

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