Die im Juni 2024 gemeldete Sexualstraftat im Regensburger Stadtsüden hat sich nach intensiven Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Wie die Bayerische Polizei jetzt mitteilte, wurde die Tat vorgetäuscht. Gegen die damalige Anzeigeerstatterin wurde inzwischen ein rechtskräftiger Strafbefehl erlassen.
Nach den offiziellen Angaben hatte eine damals 22-jährige Frau aus dem Landkreis Regensburg am Abend des 5. Juni 2024 gemeldet, auf ihrem Nachhauseweg in der Universitätsstraße in einem Gebüsch sexuell angegangen worden zu sein. Das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg leitete daraufhin umfassende Ermittlungen ein. Dabei wurden zahlreiche Zeugen vernommen, Aussagen überprüft, Spuren gesichert und teils auch von externen Stellen untersucht. Jedem Ermittlungsansatz wurde nachgegangen.
Nach Abschluss dieser Untersuchungen stand laut Polizei fest, dass die geschilderte Tat nachweislich nicht stattgefunden hat und die Angaben der angeblich Geschädigten falsch waren. Die Ermittlungen wegen des Vortäuschens einer Straftat richteten sich deshalb anschließend gegen die Anzeigeerstatterin selbst.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg erließ das Amtsgericht Regensburg schließlich einen Strafbefehl über 90 Tagessätze. Nach Angaben der Polizei entspricht das drei Nettomonatsgehältern. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.
Polizei und Staatsanwaltschaft weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Ermittlungen dieser Größenordnung in einem echten Fall jederzeit gerechtfertigt sind, zugleich aber erhebliche personelle Ressourcen bei Polizei und Justiz binden und durch Spurenauswertungen sowie Laboruntersuchungen hohe Kosten verursachen können. Zudem könne ein solcher Fall das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen.
Mit dem Abschluss der Ermittlungen steht laut den Behörden nun fest, dass im Regensburger Stadtsüden keine reale Bedrohung bestand. Gleichzeitig betonen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft, dass Hinweise auf Straftaten grundsätzlich ernst genommen und immer sorgfältig geprüft werden.









