Oberallgäu: Polizei ahndet Verstöße bei Poser- und Tuner-Kontrollen

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Die Kontrollgruppe Poser/Tuner des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West hat am Donnerstagabend, 9. April 2026, im Oberallgäu gezielte Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Dabei stellten die Beamten in mehreren Fällen technische Veränderungen fest, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten.

In Sonthofen hielten die Einsatzkräfte einen 18-jährigen Autofahrer zu einer Kontrolle an. Dabei wurde festgestellt, dass an seinem Fahrzeug technische Veränderungen vorgenommen worden waren. Nach Angaben der Polizei waren Anbauteile eigenständig verändert und verbaut worden, ohne dass die rechtlichen Vorgaben beachtet wurden. Dadurch war die Betriebserlaubnis des Wagens erloschen.

Ein weiterer Fall ereignete sich am Jochpass auf der B308 bei Bad Hindelang. Dort beobachteten die Beamten einen 22-jährigen Motorradfahrer, der nur auf dem Hinterrad unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle stellte die Polizei außerdem eine manipulierte Abgasanlage fest. Dadurch trat deutlich mehr Schall aus dem Endschalldämpfer aus als zulässig. Zusätzlich war das amtliche Kennzeichen des Motorrads nach oben gebogen und damit nicht lesbar. Neben Bußgeldverfahren leitete die Polizei deshalb auch strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs ein. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.

Auch in Kempten kontrollierten die Beamten einen 22-jährigen Autofahrer. Dieser war mit einem technisch veränderten Luftfilter im Stadtgebiet unterwegs, den er selbst gegen ein Zubehörteil aus dem Handel ausgetauscht hatte. Eine erforderliche Abnahme durch einen Prüfdienst oder einen Sachverständigen hatte jedoch nicht stattgefunden.

In allen drei Fällen war die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge erloschen. Die weitere Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist damit nicht mehr zulässig. Die zuständigen Zulassungsstellen sowie die Führerscheinstellen werden über die Vorfälle informiert.

Nach Abschluss der Ermittlungen müssen die betroffenen Fahrer mit Bußgeldbescheiden rechnen. Im Fall des Motorradfahrers am Jochpass wird der Vorgang zusätzlich der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs vorgelegt.

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