Am Flughafen Memmingen ist ein Streit um zu großes Handgepäck am Sonntag, 6. April 2026, eskaliert. Nach einem Flugausschluss kam es zunächst zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit dem Sicherheitsdienst und später zu einem weiteren Angriff auf eine Flughafenmitarbeiterin. Gegen einen 50-jährigen Mann wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet.
Nach Angaben der Grenzpolizei Memmingen war der 50-jährige Fluggast mit einer 33-jährigen Mitarbeiterin des Flughafens in Streit geraten, weil er für die Mitnahme eines zu großen Handgepäckstücks einen zusätzlichen Zuschlag hätte bezahlen müssen. Da sich der Mann weigerte, die Gebühr zu entrichten, und sich die Situation nicht beruhigte, wurde er wegen seines eskalativen und beleidigenden Verhaltens vom Flug ausgeschlossen. Der Sicherheitsdienst des Flughafens wurde daraufhin hinzugezogen.
Im weiteren Verlauf kam es zu einem Handgemenge zwischen dem 50-Jährigen und Mitarbeitern der Security. Der Mann erlitt dabei eine Schramme im Gesicht, ein 28-jähriger Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes einen Kratzer an der Hand. Die Grenzpolizei leitete daraufhin strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts wechselseitiger Körperverletzungen ein.
Polizeibeamte brachten den 50-jährigen Mazedonier und seine Familienangehörigen anschließend aus dem Sicherheitsbereich des Flughafens. Mehr als eine Stunde später erhielt die Polizei jedoch die Mitteilung, dass der Mann die 33-jährige Flughafenmitarbeiterin im öffentlichen Bereich des Flughafens angegriffen habe.
Die alarmierten Beamten nahmen den 50-Jährigen unmittelbar nach der Tat in polizeilichen Gewahrsam. Nach Auswertung der Videoaufnahmen der Überwachungskameras soll der Mann die Frau während ihrer Zigarettenpause unvermittelt attackiert und ihr mehrfach mit der Faust gegen den Kopf geschlagen haben. Hintergrund des Angriffs war nach bisherigen Erkenntnissen offenbar der zuvor ausgesprochene Flugausschluss.
Die 33-jährige Mitarbeiterin erlitt eine Gehirnerschütterung und musste in einem Krankenhaus behandelt werden. Die Staatsanwaltschaft Memmingen ordnete für die dem Mann vorgeworfene Körperverletzung eine Sicherheitsleistung im niedrigen vierstelligen Bereich an.
Der in der Schweiz lebende 50-Jährige wurde am Montagabend wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Ihn erwartet nun voraussichtlich ein Hausverbot für den Flughafen Memmingen.
Darüber hinaus werden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Mann ausgeweitet. Nach Zeugenaussagen besteht der Verdacht, dass er sich zudem wegen Volksverhetzung zum Nachteil deutsch-syrischer Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes strafbar gemacht haben könnte. Auch die mögliche Beteiligung einer weiblichen Familienangehörigen an dem Angriff auf die Flughafenmitarbeiterin ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.









