Eine verbotswidrige Handynutzung am Steuer hat am Mittwochvormittag, 25.03.2026 in Memmingen zu einer überraschenden Entdeckung geführt. Bei einer Verkehrskontrolle stellte die Polizei fest, dass gegen einen 33-jährigen Autofahrer ein offener Haftbefehl vorlag.
Nach Angaben der Polizei beobachtete eine Streife den 33-jährigen deutschen Pkw-Fahrer am 25. März 2026 gegen 9.30 Uhr in der Riedbachstraße, als er während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzte.
Offener Haftbefehl bei Kontrolle entdeckt
Bei der anschließenden Kontrolle überprüften die Beamten die Personalien des Mannes. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den 33-Jährigen ein offener Haftbefehl bestand.
Mittleren vierstelligen Betrag vor Ort bezahlt
Um eine Inhaftierung abzuwenden, beglich der Mann die offene Forderung noch direkt vor Ort. Dafür zahlte er nach Polizeiangaben einen mittleren vierstelligen Betrag.
Zusätzlich Bußgeld wegen Handyverstoß
Unabhängig davon leiteten die Beamten gegen den Fahrer ein Bußgeldverfahren wegen der verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ein.
Der Fall zeigt, dass selbst ein vermeintlich kleiner Verkehrsverstoß bei einer Kontrolle weitreichende Folgen haben kann.








