Start Blaulicht deutschlandweit Kripo Landshut durchsucht Wohnungen wegen Verdachts auf Kinderpornographie

Kripo Landshut durchsucht Wohnungen wegen Verdachts auf Kinderpornographie

Die Kriminalpolizeiinspektion Landshut hat am Mittwoch, 18. März 2026, in Niederbayern mehr als zehn richterliche Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen. Hintergrund der Maßnahmen ist der Verdacht des Besitzes kinderpornographischer Inhalte.

Nach Angaben der Ermittler durchsuchten Beamte in den frühen Morgenstunden mehrere Wohnungen im Landkreis Landshut sowie im Landkreis Kelheim. Die Maßnahmen richteten sich gegen Personen im Alter von 14 bis 72 Jahren.

Tatverdächtige stehen laut Polizei nicht in Verbindung

Wie die Polizei mitteilt, stehen die Beschuldigten im Verdacht, entsprechende Dateien über verschiedene Internetplattformen erworben und besessen zu haben. Nach bisherigem Ermittlungsstand sollen die Tatverdächtigen in keiner Verbindung zueinander stehen.

Im Rahmen der Durchsuchungen stellten die Beamten eine Vielzahl von Mobiltelefonen, Computern und weiteren Datenträgern sicher.

Auch verbotene Gegenstände und Betäubungsmittel gefunden

Zusätzlich konnten bei den Einsätzen nach Angaben der Kriminalpolizei auch verbotene Gegenstände sowie diverse Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Landshut dauern derzeit an.


 

Anonymität im Internet schützt nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen

Die Durchsuchungen der Kriminalpolizei in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften verdeutlicht erneut, dass die Ermittlungsbehörden alle möglichen Maßnahmen treffen, um die Tatverdächtigen, die sich oft in der vermeintlichen Anonymität des Internets in Sicherheit wiegen, zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie zur Kommunikation dienen, werden häufig von Nutzern zum Austausch strafbarer Inhalte verwendet. Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornographischen Schriften sind schwerwiegende Tatbestände und nicht zu verharmlosen. Mit einem Klick befindet man sich schnell in der zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht werden.

Sie haben eine solche Datei bekommen?

  • Entsprechende Inhalte nicht löschen, sondern unverzüglich die Polizei informieren.
  • In der jeweiligen Gruppe deutlich mitteilen, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und deren Zusendung nicht wünscht. Dadurch wird die eigene Haltung dokumentiert.
  • Nach der erfolgten Anzeigenerstattung die Gruppe umgehend verlassen.

Verhaltensempfehlungen

  • Die Notwendigkeit einer Mitgliedschaft in größeren oder unübersichtlichen Chatgruppen kritisch prüfen.
  • Die automatische Speicherung von Bild- und Videodateien in Messenger-Diensten deaktivieren.
  • Beim Online-Flirt das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern stets kritisch hinterfragen.

Bei pädophilen Neigungen wenden Sie sich (anonym) an Hilfsorganisationen.