Fahnder der Grenzpolizeiinspektion Lindau haben am Mittwochvormittag, 11.03.2026 im Rahmen der Schleierfahndung auf der A96 auf Höhe der Anschlussstelle Memmingen-Ost einen 39-jährigen rumänischen Staatsangehörigen kontrolliert. Der Mann war in Richtung München unterwegs.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten in der Fahrertür eine zugriffsbereite Stahlrute. Nach Angaben der Polizei fällt diese unter das deutsche Waffengesetz und gilt als verbotener Gegenstand, der in Deutschland weder besessen noch mitgeführt werden darf.
Bargeldsumme ebenfalls sichergestellt
Zusätzlich entdeckten die Fahnder im Fahrzeug eine hohe vierstellige Bargeldsumme in Euro-Banknoten. Da die Herkunft des Geldes sowie der Reisezweck auch nach genauer Befragung unklar blieben, wurden Bargeld und Stahlrute sichergestellt.
Dem Fahrer wurde erklärt, dass er das Geld gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises über die legale Herkunft später wieder erhalten kann.
Gegen den Mann wurden ein Strafverfahren wegen Geldwäsche sowie ein Verfahren wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er weiterfahren. Die weiteren Ermittlungen führt die zuständige Kriminalpolizeiinspektion.









