Eine Kontrolle wegen mangelhafter Ladungssicherung hat am Samstagnachmittag auf der A8 bei Günzburg zu einem Fahndungstreffer geführt. Gegen 15:30 Uhr war ein 59-jähriger Ungar mit einer Fahrzeugkombination aus Kleintransporter und Anhänger in Fahrtrichtung Stuttgart unterwegs.
Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Günzburg stoppten das Gespann und stellten fest, dass ein Pkw auf dem Anhänger nicht vorschriftsmäßig gesichert war. Bei der anschließenden Überprüfung des Fahrers kam zudem heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl einer Staatsanwaltschaft wegen einer nicht bezahlten Geldbuße vorlag. Außerdem suchte ihn eine andere Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit unerlaubtem Umgang mit Abfällen.
Geldbuße bezahlt – Haftbefehl abgewendet
Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Ladungssicherung ein. Der 59-Jährige muss mit einem Bußgeld im mittleren zweistelligen Bereich sowie einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Den Haftbefehl konnte der Mann durch die Zahlung der offenen Geldbuße abwenden. Wegen des Verfahrens zum unerlaubten Umgang mit Abfällen musste er zudem eine Sicherheitsleistung im unteren vierstelligen Bereich leisten.









