Erlangen: Polizeischuss in Klinik – 35-Jähriger greift Beamtin mit Messer an

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In der Nacht auf Dienstag, 10.03.2026 kam es im Malteser Waldkrankenhaus St. Marien in der Rathsberger Straße zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch gegen einen 35-jährigen Deutschen. Nach aktuellem Ermittlungsstand soll der Mann zuvor eine Polizeibeamtin mit einem Messer angegriffen haben.

Gegen 00:45 Uhr verständigte ein Arzt der Klinik die Polizei. Der 35-Jährige war in der Notaufnahme vorstellig geworden, wirkte laut Polizei verwirrt und gab an, vergiftet worden zu sein. Während des Einsatzes in einem Behandlungszimmer verhielt sich der Mann demnach zunehmend aggressiv gegenüber der Streife der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt.

Pfefferspray gegen Beamtin – danach Messerangriff

Im Verlauf des Einsatzes setzte der Tatverdächtige laut Polizei unvermittelt Pfefferspray gegen eine 32-jährige Polizeibeamtin ein. Unmittelbar anschließend soll er die Beamtin mit einem Messer angegriffen haben. Daraufhin gab ein 25-jähriger Polizeibeamter einen Schuss auf den Mann ab.

Der Beamte blieb unverletzt. Die 32-jährige Beamtin ist nach ambulanter Versorgung ebenfalls wieder wohlauf. Der 35-Jährige erlitt eine Verletzung am Oberschenkel und musste im Krankenhaus behandelt werden. Lebensgefahr besteht nach Angaben der Polizei nicht.

Notaufnahme zeitweise geschlossen – Ermittlungen laufen

Beamte der Kriminalpolizei sicherten Spuren am Einsatzort. Für die Dauer der Maßnahmen war der Betrieb in der Notaufnahme vorübergehend eingestellt.

Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte gegen den 35-jährigen Tatverdächtigen Haftantrag wegen versuchten Totschlags. Die strafrechtlichen Ermittlungen übernimmt das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizei Erlangen.

Die Prüfung der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs übernimmt – wie in solchen Fällen üblich – aus Neutralitätsgründen das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. BLKA-Beamte sowie ein Vertreter der Staatsanwaltschaft nahmen ihre Arbeit noch in der Nacht am Tatort auf.

Hinweis: Es gilt die Unschuldsvermutung.

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