Ab 01.03.2026: Grünes Versicherungskennzeichen ungültig – jetzt auf schwarzes Kennzeichen wechseln

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Zum 01.03.2026 beginnt das neue Versicherungsjahr für versicherungspflichtige Kleinfahrzeuge. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West weist auf den jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen hin.

Betroffen sind insbesondere Mofas, Mopeds, sogenannte 50er-Roller, E-Scooter und vergleichbare Fahrzeuge. Mit Beginn des Monats März verlieren die bisher gültigen grünen Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit. Wer sein Fahrzeug weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr nutzen will, muss es rechtzeitig mit dem neuen schwarzen Versicherungskennzeichen ausstatten.

Ohne gültiges Kennzeichen drohen Strafanzeigen

Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen oder mit dem abgelaufenen grünen Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz und begeht eine Straftat. Das kann nicht nur Bußgelder, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das neue Versicherungskennzeichen kann bei der jeweiligen Versicherung beantragt werden. Die Polizei empfiehlt, die Erneuerung frühzeitig zu erledigen, um Unterbrechungen im Versicherungsschutz zu vermeiden.

Vor Saisonstart: Technik-Check empfohlen

Neben der Versicherung sollte auch der technische Zustand des Fahrzeugs vor der ersten Fahrt überprüft werden – besonders:

  • Reifen

  • Bremsen

  • Beleuchtung


 

Ab 1. März: Schwarzes Versicherungskennzeichen Pflicht – sonst drohen Strafe und Ärger bei Unfällen

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