
Zum 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen – darunter Kleinkrafträder, S-Pedelecs und E-Scooter. Wichtig: Versicherungsschutz besteht dann nur noch mit dem gültigen schwarzen Kennzeichen für das Versicherungsjahr 2026/2027. Die Polizei erkennt die Gültigkeit schnell, da sich die Farbe jährlich ändert.
Wer ein entsprechendes Fahrzeug besitzt, sollte sich rechtzeitig um die Erneuerung kümmern und das neue Schild besorgen. Für Fahrzeuge bis 45 km/h ist in der Regel keine Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle nötig – eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung sind aber trotzdem Pflicht. Der Nachweis dafür ist das Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr beantragt und zum 1. März gewechselt werden muss. Bei E-Scootern mit Betriebserlaubnis reicht ein Klebekennzeichen in kleiner Form aus.
Warum das Kennzeichen so wichtig ist
Bei Unfällen entstehen schnell hohe Sach- oder Personenschäden – Reparaturen und Arztrechnungen können mehrere Tausend Euro kosten. Damit Geschädigte sicher entschädigt werden, ist eine Versicherung gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherung). Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat und kann im schlimmsten Fall sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zusätzlich kann der Verursacher ohne Versicherung mit seinem Privatvermögen für den Schaden haften.
Diese Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen
Dazu zählen insbesondere Fahrzeuge mit
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max. 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, z. B. Mofas, Mopeds, Roller
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Quads und Trikes, wenn sie die gleichen Vorgaben erfüllen
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bestimmte DDR-Mofas/Mopeds bis 60 km/h, wenn sie erstmals vor dem 1.3.1992 versichert waren
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vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 350 kg Leermasse und max. 45 km/h
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Segways (bis 20 km/h elektrisch)
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Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. Tretunterstützung über 25 km/h oder Anfahrhilfe über 6 km/h (S-Pedelec-Bereich)
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motorisierte Krankenfahrstühle
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E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) mit Betriebserlaubnis



