UPDATE | Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hebt die Redeverbote gegen AfD-Politiker Björn Höcke im Allgäu und in Oberfranken auf.
Rund um eine AfD-Veranstaltung im städtischen Löwensaal am 15. Februar 2026 (Kandidatenvorstellung zur Kommunalwahl) sorgt eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen für Aufmerksamkeit. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in einem Eilverfahren eine von der Stadt Lindenberg nachträglich erlassene Auflage aufgehoben, wonach der AfD-Kreisverband sicherstellen sollte, dass Björn Höcke dort nicht als Gastredner auftritt.
Stadt widerrief zunächst die Hallenzusage – Gericht stoppte den Vollwiderruf
Ausgangspunkt war der Widerruf einer ursprünglich positiven Zulassungsentscheidung (Dezember 2025) zur Nutzung des Löwensaals. Diesen vollständigen Widerruf hatte das VG Augsburg bereits am 10. Februar 2026 per Eilbeschluss beanstandet – unter anderem, weil die Stadt nach Auffassung des Gerichts keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende strafbare, antisemitische oder NS-verherrlichende Äußerungen darlegen konnte. Dabei spielte laut Gericht auch das Thema der Veranstaltung (Kandidatenvorstellung zur Kommunalwahl) eine Rolle.
Neue Auflage gegen Höcke – VG Augsburg gibt erneut dem Eilantrag statt
Daraufhin ergänzte die Stadt Lindenberg am 12. Februar 2026 die Zulassung um die Auflage, Höcke dürfe nicht als Redner auftreten. Dagegen ging der AfD-Kreisverband erneut gerichtlich vor – mit Erfolg: Mit Beschluss vom 13. Februar 2026 gab die zuständige Kammer dem Eilantrag statt und setzte die Auflage außer Vollzug.
Zur Begründung verwies das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Bei Veranstaltungen nicht verbotener Parteien gelten für Redeverbote besonders strenge Anforderungen im Lichte von Gleichbehandlung und Meinungsfreiheit. Behörden müssten konkret darlegen, welche rechtswidrigen Äußerungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten seien – und warum anzunehmen ist, die betroffene Person lasse sich weder durch Strafandrohung noch durch ordnungsrechtliche Maßnahmen davon abhalten. Diese Voraussetzungen sah das Gericht hier als nicht erfüllt an.
Gegen die Eilentscheidung kann die Stadt Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Polizei bereitet sich auf mehrere Versammlungen vor
Nach den vorliegenden Informationen hat sich das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West auf den Sonntag vorbereitet. Demnach sind drei Veranstaltungen angekündigt: die Kandidatenvorstellung im Löwensaal (erwartet rund 420 Personen), eine AfD-Kundgebung auf dem Stadtplatz (300 angemeldet) sowie eine Gegenveranstaltung mit rund 2.000 Teilnehmern. Die Polizei will mit einem Großaufgebot einen störungsfreien Ablauf absichern.









