Flughafen Memmingen: Messer, Wurfsterne und Amtsanmaßung – Grenzpolizei leitet mehrere Verfahren ein

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Am Flughafen Memmingen hat die Grenzpolizeiinspektion Memmingen (GPI) am 12.02.2026 mehrere Einsätze und Kontrollen im Terminal durchgeführt. Dabei wurden unter anderem verbotene Gegenstände im Handgepäck, zwei Fälle von Amtsanmaßung, ein drohender Erzwingungshaftbefehl sowie Verstöße gegen die Schulpflicht festgestellt.

Sicherheitskontrolle: Survivalmesser und Wurfsterne im Handgepäck

Der Sicherheitsdienst entdeckte bei der Kontrolle eines Flugreisenden ein „Survivalmesser“ sowie zwei Deko-Wurfsterne, die ein 35-jähriger Ukrainer im Handgepäck mitführte. Die hinzugezogenen Beamten leiteten gegen den Mann ein Strafverfahren und zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Luftsicherheitsgesetz ein. Die Gegenstände wurden beschlagnahmt. Anschließend durfte der 35-Jährige seinen geplanten Flug nach Krakau (Polen) antreten. (GPI Memmingen)

Zwei Fälle von Amtsanmaßung im Terminal

Bei weiteren Kontrollen trafen Beamte der GPI Memmingen auf einen 41-jährigen Deutschen, der behauptete, Kollege der Kriminalpolizei zu sein. Außerdem versuchte ein 39-jähriger Rumäne, sich als Drogenfahnder der rumänischen Polizei auszugeben und legte hierfür einen vermeintlichen Polizeiausweis vor. In beiden Fällen stellte sich jedoch schnell heraus, dass die Angaben nicht stimmten. Gegen beide Personen wird nun wegen des Verdachts der Amtsanmaßung ermittelt. (GPI Memmingen)

Haftbefehl abgewendet: Offenes Bußgeld bezahlt

Bei einer weiteren Fahndungskontrolle wurde ein 36-jähriger Rumäne festgestellt, gegen den ein Erzwingungshaftbefehl einer deutschen Behörde vorlag. Hintergrund war ein unbezahltes Bußgeld aus einem Verkehrsverstoß. Um eine Verhaftung zu vermeiden, hinterlegte der Mann den offenen Betrag im niedrigen dreistelligen Bereich. (GPI Memmingen)

Verstöße gegen die Schulpflicht: Kinder „krankgemeldet“ vor Urlaubsstart

Ebenfalls am 12.02.2026 stellte die Grenzpolizei bei den Ausreisekontrollen mehrere Verstöße gegen die Schulpflicht fest. Mehrere Familien waren bereits mit schulpflichtigen Kindern in den Urlaub gestartet, obwohl die Faschingsferien noch nicht begonnen hatten. Nach Rücksprache mit den Schulen ergab sich, dass die Kinder von ihren Eltern wahrheitswidrig krankgemeldet worden waren. Die Ausreise wurde zwar gestattet, die Erziehungsberechtigten müssen nach der Rückkehr jedoch mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

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