Tierschutz-Skandal im Unterallgäu: PETA erstattet Strafanzeige wegen katastrophaler Rinderhaltung

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Schockierende Bilder aus dem Landkreis Unterallgäu rufen die Justiz auf den Plan. Die Tierrechtsorganisation PETA hat am 28. Januar 2026 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Memmingen erstattet. Der Vorwurf: Massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in einem regionalen Rinderbetrieb.

Grausame Aufnahmen: Abgemagerte Tiere und offene Wunden

Auslöser der Ermittlungen war eine anonyme Meldung im Dezember vergangenen Jahres. Das Beweismaterial, das der Organisation vorliegt, zeigt erschütternde Zustände in der Stallhaltung:

  • Extreme Abmagerung: Die Rinder sind laut PETA derart ausgezehrt, dass die Knochen deutlich hervorstehen.

  • Mangelnde Hygiene: Viele Tiere sind stark mit Kot verschmiert. Sie müssen teilweise auf Kotgittern stehen oder mit dem Hinterleib darauf liegen.

  • Verletzungen: Die Aufnahmen dokumentieren einen katastrophalen Zustand der Beine. Die Rede ist von geschwollenen Füßen und offenen Wunden direkt an den Hufen.

  • Unzureichende Liegeflächen: In der Anbindehaltung dienten lediglich dünne Gummimatten als Unterlage, was den Komfort der schweren Tiere massiv einschränkt.

Schockierende Aufnahmen aus dem Landkreis Unterallgäu: PETA meldet abgemagerte und verletzte Rinder in Anbindehaltung. Jetzt wurde Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. – Foto: PETA

Veterinäramt informiert – Strafanzeige folgt

Bereits nach Bekanntwerden der ersten Aufnahmen hatte PETA das zuständige Veterinäramt im Landratsamt Unterallgäu eingeschaltet. Von dort hieß es lediglich, der Fall sei „bearbeitet worden“. Da die Tierschützer die Situation jedoch weiterhin als kritisch einstufen, folgte nun der Gang zur Staatsanwaltschaft Memmingen.

Rechtliche Konsequenzen für den Betrieb

Die Anzeige richtet sich gegen die Verantwortlichen des landwirtschaftlichen Betriebs. Im Fokus stehen mögliche Straftatbestände der Tierquälerei sowie Verstöße gegen geltende Haltungsvorschriften.

Dieser Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Debatte um die Anbindehaltung und die Kontrolldichte in der Nutztierhaltung im Allgäu. Ob die Behörden bereits Maßnahmen wie ein Tierhaltungsverbot oder Bußgelder geprüft haben, ist aktuell Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

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