Ein besonders skrupelloser Fall von Folgebetrug (Recovery Fraud) beschäftigt derzeit die Polizei in Babenhausen. Eine 76-jährige Frau, die bereits vor zwei Jahren Opfer von Telefonbetrügern wurde, geriet nun erneut ins Visier organisierter Banden – dieses Mal mit verheerenden finanziellen Folgen.
Das falsche Versprechen: Millionengewinn durch die „EU-Kommission“
Die Masche der Täter war ebenso raffiniert wie perfide: Unbekannte kontaktierten die Seniorin telefonisch und gaben sich als Mitarbeiter der EU-Kommission aus. Sie behaupteten, dass das Geld, welches die Frau vor zwei Jahren durch Betrug verloren hatte, gesichert worden sei. Mehr noch: Durch geschickte Anlagen habe sich die damalige vierstellige Summe angeblich auf knapp eine Million Euro vermehrt.
Um diese enorme Summe ausgezahlt zu bekommen, forderten die Betrüger eine „Sicherheitsleistung“ in Höhe von 20 Prozent des aktuellen Wertes.
Sechstelliges Vermögen überwiesen – Bank verhindert Schlimmeres
Trotz anfänglicher Skepsis ließ sich die Frau durch einen professionell wirkenden Scheinvertrag täuschen. Im Vertrauen auf die Echtheit des Dokuments überwies sie einen niedrigen sechsstelligen Betrag an die Kriminellen.
Nur dem schnellen Eingreifen ihrer Bank ist es zu verdanken, dass der Schaden nicht noch weiter anstieg. Das Geldinstitut stoppte weitere Überweisungen, informierte die Kundin über den Betrug und unterstützte sie bei der sofortigen Erstattung einer Anzeige bei der Polizei.
Warnung der Polizei: Was ist „Recovery Fraud“?
Die Polizei nutzt diesen tragischen Vorfall, um eindringlich vor dem Phänomen des Folgebetruges zu warnen. Dabei gehen die Täter nach einem festen Muster vor:
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Datenhandel: Organisierte Banden verkaufen die Daten ihrer Opfer an andere kriminelle Gruppen, die auf Folgebetrug spezialisiert sind.
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Der zeitliche Abstand: Die Betrüger melden sich oft erst nach Monaten oder Jahren wieder.
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Falsche Autorität: Sie geben sich als Anwälte, Finanzbehörden oder EU-Mitarbeiter aus.
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Die Köder-Taktik: Es wird versprochen, den damaligen Verlust zurückzuholen oder sogar hohe Gewinne auszuzahlen – sofern vorab Gebühren oder Sicherheiten gezahlt werden.
Die wichtigste Regel der Polizei: Staatliche Stellen, Banken oder EU-Behörden fordern niemals Vorabzahlungen per Telefon oder E-Mail, um verlorenes Geld zurückzuerstatten. Werden Sie bei solchen Anrufen sofort misstrauisch und halten Sie Rücksprache mit Ihrer Bank oder der nächsten Polizeidienststelle.









