Gefährlicher „Scherz“ bei Babenhausen: 18-Jähriger feuert mit Schreckschusswaffe aus fahrendem Audi

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Was als vermeintlicher „Scherz“ unter Freunden begann, endete am Donnerstagabend, 29.01.2026 in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren. Ein 18-jähriger Fahranfänger sorgte auf der Staatsstraße zwischen Babenhausen und Klosterbeuren für einen gefährlichen Zwischenfall, bei dem sogar eine Schusswaffe im Spiel war.

Ausgebremst und Schüsse abgegeben

Gegen 19:00 Uhr beobachtete ein 42-jähriger Autofahrer eine höchst kuriose und zugleich bedrohliche Szene: Vor ihm waren zwei Leicht-Kraftfahrzeuge (45 km/h) unterwegs, vor denen wiederum ein Audi fuhr. Der Audi-Fahrer verlangsamte seine Fahrt immer wieder massiv, um die hinter ihm fahrenden Fahrzeuge offensichtlich auszubremsen.

Als die Fahrer der Leicht-Kfz mit Hupe und Lichthupe reagierten, eskalierte die Situation:

  • Der Audi-Fahrer öffnete sein Fenster während der Fahrt.

  • Er hielt eine Schreckschusswaffe (PTB-Waffe) in die Luft und feuerte einen Schuss ab.

  • Anschließend beschleunigte er stark auf etwa 80 km/h und flüchtete in Richtung Klosterbeuren.

Zeuge alarmiert die Polizei

Dank des besonnenen Handelns des 42-jährigen Zeugen, der dem Pkw folgte und die Polizei laufend über den aktuellen Standort informierte, konnte das Fahrzeug in Klosterbeuren schnell gestellt werden.

Vor Ort trafen die Beamten nicht nur den 18-jährigen deutschen Schützen an, sondern auch die Fahrer der beiden Leicht-Kraftfahrzeuge. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei der gesamten Gruppe um befreundete Jugendliche. Sie gaben gegenüber der Polizei an, dass das gefährliche Ausbremsen und der Schuss lediglich ein „Scherz“ gewesen seien.

Waffen sichergestellt – Verfahren eingeleitet

Die Polizei verstand bei diesem Verhalten jedoch keinen Spaß. Die Konsequenzen für den 18-Jährigen sind deutlich:

  1. Die Schreckschusswaffe wurde sichergestellt.

  2. Gegen den jungen Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.

  3. Zudem wird geprüft, inwieweit das Ausbremsen den Tatbestand der Nötigung im Straßenverkehr erfüllt.

Dieser Vorfall unterstreicht erneut, dass Waffen – auch Schreckschusswaffen – im öffentlichen Raum nichts zu suchen haben und Schüsse aus einem fahrenden Fahrzeug heraus alles andere als ein harmloser Zeitvertreib sind.

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